In 139 Fällen wurde kein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, weil die Täter bereits verstorben waren. Insgesamt wurden 52 Verfahren gegen identifizierte eingeleitet, 7 weitere Verfahren gegen Unbekannt. Hinzu kommen 34 Verfahren aus Bereichen anderer Staatsanwaltschaften, weil der Bezirk der Erzdiözese Freiburg über den Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Freiburg hinausgeht.
Die Tatvorwürfe reichten von Beleidigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Kinderpornographie bis hin zu Vorwürfen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen, widerstandsunfähigen Personen oder Schutzbefohlenen. Viele Fälle lagen bereits mehrere Jahrzehnte zurück.
Mittlerweile wurden 42 Verfahren gegen identifizierte Personen und 8 Verfahren gegen unbekannte Täter eingestellt, davon 31 Verfahren, weil die Taten verjährt waren, 9 Verfahren, weil ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht feststellbar war und 5 Verfahren weil die Tatverdächtigen in der Zwischenzeit verstorben sind. In 5 Verfahren wurde festgestellt, dass die Beschuldigten bereits zu einem früheren Zeitpunkt verurteilt worden waren.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat 9 Verfahren gegen identifizierte Personen und 2 Verfahren gegen unbekannte Personen mangels Zuständigkeit an andere Staatsanwaltschaften abgegeben.
Derzeit ist bei der Staatsanwaltschaft Freiburg nur noch ein Ermittlungsverfahren gegen einen identifizierten Tatverdächtigen wegen möglicher unverjährter Straftaten anhängig.
Symbolfoto: Shutterstock