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Geräusch im Bahnhofsbereich nervt Anwohner

Endingen: Polizei löst Fall um mysteriösen Piepton

Nach tagelanger „Ermittlungsarbeit“ ist der Fall gelöst. Die Polizei hat in Endingen die Ursache für einen durchdringenden Piepton gefunden. Anwohner hatten die Beamten zur Hilfe gerufen.

Nicht mehr schlafen konnten Bewohner rund um den Bahnhof, weil ein durchdringender Piepton seit Tagen zur späten Stunde zu hören war. Deshalb verständigten sie die Polizei.
 
Obwohl die Polizei am Mittwoch und Donnerstag selbst vor Ort war, konnte die Quelle des mysteriösen Geräusches nicht gefunden werden.

Am Donnerstagabend waren dann nochmals Beamte dort und versuchten erneut der Ursache auf den Grund zu gehen. Den Indizien nach sprach alles dafür, dass er Ton aus dem Bereich des Bahnhofs kommen müsste. Auf die vielversprechende Kontaktaufnahme mit dem Fahrbetriebsleiter der Bahn folgte die nüchterne Erkenntnis, dass der Ton wohl doch nicht mit dem Bahnbetrieb in Zusammenhang stand.
 
Als die Beamten die Überprüfung im Bereich der Üsenbergstraße fortsetzten, konnte der Piepton schließlich extrem laut wahrgenommen werden. Nach Rücksprache mit den dortigen Anwohnern gaben diese an, das Geräusch bereits seit Anfang der Woche zu hören. Er sei immer zu den Abendstunden bis etwa 02:30 Uhr hörbar und man vermute, dass er von der Anlage einer nahegelegenen Firma stamme.
 
Auch die Beamten waren sich nun sicher, dass der Piepton sich auf dem Firmengelände lokalisieren ließ. Ein Mitarbeiter der Firma verschaffte den Polizisten Zutritt zum Gelände.

Eindeutig konnte dann der Piepton in einem Baum auf dem Firmengelände lokalisiert werden.
 
Aus dem Polizeibericht: „Als die Beamten sich dem Baum adrenalingeladen und voller Aufmerksamkeit näherten, flog plötzlich ein kleiner Vogel mit einer geschätzten Flügelspannweite von 30cm davon. Weitere optische Merkmale konnten aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse jedoch nicht mit Sicherheit festgehalten werden.
 
Als der laute Piepton dann im Anschluss auf einem benachbarten Baum wahrgenommen werden konnte, war der Fall gelöst. Eine Ahndung des Verursachers kommt aufgrund offensichtlicher Umstände nicht in Betracht. Akte X/0898114/2020 wird als "Fall geklärt" eingestuft.“