Ab heute 17. Juni können Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg für zehn Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen.
Das gilt auch für die Strecke der S-Bahn Linie 1 Breisach-Endingen-Freiburg-Donaueschingen/Seebrugg.
Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren.
Mit der einmaligen Zahlung möchten sich die beteiligten Eisenbahnunternehmen und das Verkehrsministerium bei den Pendlern auch dafür bedanken, dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz besonders schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben sind.
Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages, einer Zeitkarte oder einer Abo-Rate können die Kunden über die Seite www.bwegt.de/entschaedigung stellen.
Auf der Seite werden auch alle Fragen zur Entschädigung über FAQs beantwortet, eine telefonische Kundenhotline steht darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung.
Entschädigungen können für folgende Strecken beantragt werden:
• Stuttgart – Pforzheim – Karlsruhe (IRE)
• Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal (RB)
• Stuttgart – Heilbronn – Würzburg
• Stuttgart – Ulm
• Stuttgart – Tübingen
• Stuttgart – Schwäbisch Gmünd – Aalen
• Breisach/Endingen – Freiburg – Donaueschingen/Seebrugg
• Metzingen – Bad Urach
• Pforzheim – Horb
• Sigmaringen – Aulendorf
Auf eine Zahlung können Fahrgäste hoffen, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren.
Ponäle
Eisenbahnunternehmen müssen generell Strafzahlungen, sogenannte Pönale, an das Land entrichten, wenn ihre Züge schlechte Pünktlichkeitswerte aufweisen. Diese Zahlungen werden in das Schienensystem reinvestiert. Die Entschädigungsaktion ist darüber hinaus eine einmalige Erstattung an die Bahnkunden.