Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Tiertötung
Ein 21-jähriger soll einen Auerhahn auf dem Feldberg erschlagen haben
Nicht zu fassen, was manche in betrunkenem Zustand machen: Ein 21-jähriger soll einen Auerhahn erschlagen haben.
Nicht zu fassen, was manche in betrunkenem Zustand machen: Ein 21-jähriger soll einen Auerhahn erschlagen haben.
Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Anklage gegen ihn wegen Tiertötung erhoben.
Mitangeklagt ist auch der Bekannte des jungen Mannes. Die beiden sollen im vergangenen August das Laurentiusfest auf dem Feldberg besucht und Alkohol getrunken haben.
In der Nähe der Todtnauer Hütte sollen sie den Auerhahn dann in seinem Schutzgebiet erheblich gestört und beunruhigt haben.
Schließlich habe der 21-jährige dann das vom Aussterben geschützte Tier mit einem stumpfen Gegenstand getötet.