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Besucher erhalten größere Zeitfenster

Freiburg: Stadt bessert Konzept für Bäderöffnung nach

Kommenden Mittwoch 1. Juli öffnen in Freiburg das Strandbad und das Eugen-Keidel-Thermalbad. Am 20. Juli wird dann auch das Freibad St. Georgen geöffnet. Doch im Vorfeld gab es Kritik an dem Konzept zum Schutz vor Corona. Nun hat die Stadt eingelenkt und will familienfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen.

Ursprünglich war geplant, dass ein Schwimmbadtag in fünf Schichten aufgeteilt ist. Das hätte bedeutet, dass die Besucher jeweils nur 2 Stunden im Schwimmbad verweilen hätten können und dann ein kompletter Tausch stattgefunden hätte. Für Familien wäre das kaum praktikabel gewesen.
 
Nach Kritik von den Bürgern und der Politik bietet die Stadt nun ein neues, familienfreundlicheres Konzept.
 
Dazu zählt, dass das Strandbad und das Freibad St. Georgen ein erweitertes Zeitfenster für einen längeren Aufenthalt erhalten.

Außerdem nimmt das Eugen-Keidel-Bad die therapeutischen Behandlungen weitgehend wieder auf und im Westbad wird ab 1. September wieder Vereinsschwimmen angeboten.
 
Viereinhalb Stunden Aufenthalt möglich

Was die Zeitfenster in den Freibädern angeht, sieht das neue Konzept nur noch drei anstatt fünf Fenster vor: am Morgen eines mit zwei Stunden für die Frühschwimmer und anschließend zwei Zeitfenster mit jeweils viereinhalb Stunden. Auf diese Weise können innerhalb des Zwei-Stunden-Zeitfensters nach wie vor 300 Gäste das Bad nutzen und in den nachfolgenden Zeitfenstern jeweils 500 Gäste pro Zeiteinheit. Somit können jetzt täglich rund 1.300 Gäste das Strandbad besuchen, im Freibad St. Georgen sind es wegen der geringeren Wasserfläche 900 Gäste.
 
Die Trainingszeiten für Vereine werden in den Freibädern vor und nach den Öffnungszeiten für Badende angeboten. Die Schwimmsportvereine können ab dem 1. September zusätzlich im Westbad, im Anschluss an die dort durchgeführte turnusmäßige Revision, trainieren.

Beim Schwimmbadbesuch müssen diverse Sicherheitsregeln eingehalten werden:

Bei der Online-Reservierung werden die Adressdaten für die Rückverfolgung einer möglichen Infektionskette erfasst. Beim Warten an der Kasse sind die Sicherheitsabstände von 1,5 Metern einzuhalten. Nach dem Check, ob eine Reservierung vorliegt, kann die Eintrittskarte gekauft oder, wenn eine Mehrfachkarte vorliegt, das Drehkreuz zum Eintritt genutzt werden.

Besucher müssen in den beiden Freibädern die gültigen Corona-Regeln, die in der Landesverordnung festgelegt sind, einhalten: Mindestabstand 1,5 Meter, Mund- und Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen, im Kassenbereich, den Umkleiden und den Toiletten. Schwimmen in den Becken ist nur einer begrenzten Personenzahl möglich und erfolgt im „Einbahnstraßen-System“. Das bedeutet: es darf nicht überholt oder aufgeschwommen oder in der gleichen Bahn entgegengesetzt geschwommen werden.

Im Nichtschwimmerbecken ist das Rutschen eingeschränkt möglich. Beim Anstehen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Im Badebereich sind die Sitzbänke, die Tischtennisbereiche sowie die Liege- und Sportbereiche eingeschränkt nutzbar. Auch auf der Liegewiese und im Kinderbereich gelten die in der Corona-Verordnung vorgesehenen Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen.
 
Reservierungen für beide Bäder und weitere Informationen: www.badeninfreiburg.de