Viele Schwimmbäder sind wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt geöffnet, da ist eine Abkühlung im nahegelegenen Bach eine schöne Alternative. Aber im Dreisamtal ist dies noch immer teilweise verboten. Grund ist die Krebspest.
Der Erreger ist zwar für den Menschen unschädlich, aber er gefährdet dort den geschützten und sehr seltenen Dohlenkrebs.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat seine entsprechende Allgemeinverfügung vom 26. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Auch Hunde dürfen nicht ins Wasser
Das Betretungsverbot gilt auch für Hunde, die weder in der Brugga noch in ihren Nebengewässern baden dürfen. Auch Freizeitaktivitäten und wasserbauliche Maßnahmen im Gewässer sollen unterbleiben, solange die Tierseuche grassiert.
Der Grund ist, dass die als Sporen bezeichneten Übertragungsstadien der Krebspest durch jeden mit kontaminiertem Wasser in Kontakt gekommenen feuchten Gegenstand wie Gummistiefel, Kescher und Reusen sowie auch am feuchten Fell von Hunden oder Gefieder von Wasservögeln in ein Gewässer eingeschleppt werden können.
Maßnahmen erfolgreich aber keine Entwarnung
Die Krebspest war im März vergangenen Jahres in der Brugga ausgebrochen und hatte sich im Unterlauf des Gewässers rasant verbreitet. Das Regierungspräsidium hatte zur Erhaltung des bedrohten Krebsbestands Sofortmaßnahmen eingeleitet, die bereits wirken: Durch die Trockenlegung von Seitenbäche wurde die Ausbreitung der Seuche in den Zastlerbach und seine Seitengewässer verhindert. Ein Krebsschutzblech in der Brugga verhindert die Aufwärtswanderung von infizierten Krebsen in den Oberlauf des Bachs.
Laut Regierungspräsidium seien trotz erster Erfolge der Eindämmungsmaßnahmen weiterhin Krebspesterreger im Krebsgraben bei Kappel-Neuhäuser und im Unterlauf der Brugga wirksam.
Somit könne keine Entwarnung gegeben werden.