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Maskenpflicht in Freiburger Gastronomie wird überprüft

Tragen Mitarbeiter in der Gastronomie, die direkten Kundenkontakt haben, eine Schutzmaske - in Freiburg wird das ab sofort vom Vollzugsdienst überprüft.

Hintergrund ist die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes, die seit 1. Juli gilt. Wichtig sei, dass die Maske korrekt sitze und Mund und Nase bedeckt seien.

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Es geht nicht um Gängelei, sondern um die Durchsetzung von wirksamen Maßnahmen zum Schutz der gesamten Bevölkerung“, so Bürgermeister Stefan Breiter.

Geschützt werden sollen nicht nur die Mitarbeiter sondern auch die Gäste. Ziel sei, dass die Freiburger Gastronomie offen bleiben könne und keine einschränkenden Maßnahmen erforderlich würden.

Symbolfotos: Shutterstock