Um den Schluchsee im Südschwarzwald hat sich ein zweiter Wolfsrüde mit dem wissenschaftlichen Namen GW1129m niedergelassen. Zum Schutz der Nutztierhalter wurde der Bereich des bereits bestehenden Fördergebiets ausgeweitet. In diesem Fördergebiet werden Herdenschutzmaßnahmen aktiv unterstützt, sodass ein Nebeneinander-Leben von Nutztieren und Wölfen möglich ist.
Innerhalb eines Jahres sollten Nutztierhalter einen wolfsabweisenden Grundschutz errichten, dazu zählen vor allem elektrifizierte Zäune und ein Untergrabschutz. In der Regel dringt ein Wolf nicht durch das Überspringen eines Zaunes in das Tiergehege ein, sondern versucht unter dem Zaun durchzuschlüpfen. Ein Weidenetzzaun sollte trotzdem mindestens 105 Zentimeter hoch mit dichtem Bodenabschluss sein. Zum Untergrabschutz empfiehlt sich ein dichtes Drahtgeflecht mindestens 40 Zentimeter senkrecht in den Boden einzulassen.
Von der Landesregierung gefördert werden unter anderem Elektrozaungeräte und -netzzäune, Knotengitter-Zaunmaterial zum Untergrabschutz bereits bestehender Zäune und eine jährliche Pauschale von 1.950 Euro für die Ausbildung und den Unterhalt von Herdenschutzhunden.