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Du kannst jetzt einen Zuschuss beantragen

Freiburger Sozialprojekte für Benachteiligte werden gefördert

Du hast eine gute Projektidee, um benachteiligte Menschen in eine Ausbildung oder einen Job zu vermitteln, aber dir fehlt ein Zuschuss?

Hier hilft auch im kommenden Jahr der Europäische Sozialfonds. Für einjährige Projekte in Freiburg, die nach dem 1. Januar 2021 beginnen, stehen insgesamt knapp 220.000 Euro zur Verfügung, teilt die Stadt mit.

Je Projekt kann der ESF 35 bis 50 Prozent der Gesamtkosten tragen. Anträge sind ab sofort bis 30. September möglich.

2021 kommen vor allem Projekte für Arbeitslose über 55 Jahre, für Alleinerziehende ohne Ausbildung und für mehrfach benachteiligte Arbeitslose zum Zuge. Die Projekte sollen arbeitslose Frauen besonders berücksichtigen. Neben der Jobvermittlung geht es auch um die soziale Integration und die digitale Teilhabe.

Verstärkt gefördert werden auch Projekte, die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf oder junge Migrantinnen in Ausbildung bringen wollen .

Interessant sind zudem außerschulische, berufspraktische Angebote für Schülerinnen und Schüler, die als „nicht praktikumsreif“ gelten. Ein weiterer Fokus liegt auf Projekten, die Basisqualifizierungen für junge Geflüchtete anbieten.

Weil sich die Corona-Pandemie auch auf den Ausbildungsmarkt auswirkt, sollen alle Projekte Elemente der beruflichen Orientierung verankern. Einen Überblick über die Förderschwerpunkte gibt es unter www.freiburg.de/esf.  

Die Projekte müssen chancengleich und geschlechtergerecht ausgestaltet sein und einen sozialen Mehrwert aufweisen. Außerdem muss die Ko-Finanzierung gesichert sein.

Wer eine Förderung beantragen will, wendet sich im Vorfeld an die Freiburger Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds: Tel. 0761/201-3875 oder -3876, Fax 0761/201-3596, [email protected] oder [email protected].

Antragsformulare und weitere Infos stehen auf www.esf-bw.de. Berücksichtigt werden nur Anträge, die über das dort abrufbare Onlineverfahren ELAN eingehen. Der Antrag ist bis zum 30. September zu richten an:

L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe. Parallel ist eine Kopie per Mail an die Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds zu senden.