Sie wollte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erreichen, dass man auch am Platz Mundschutz tragen und den Abstand von 1,5 Meter halten muss. Außerdem wollte sie, dass alle Klassenzimmer dauerhaft belüftet werden und eine Luftqualitätsüberwachung installiert wird.
Alle Forderungen wies das Gericht heute ab. Das Kultusministerium habe Maßnahmen getroffen, die die Pflicht des Staates, jeden Einzelnen zu beschützen, nicht verletzt.
Die öffentliche Gewalt müsse außerdem dafür sorgen, dass der Bildungsanspruch jedes einzelnen Kindes erfüllt wird. Und das gehe nur, wenn man auf den Mindestabstand verzichtet, weil die räumlichen Kapazitäten nicht da seien.
Was den Mundschutz angeht, könne die Schülerin ja eine Schutzmaske im Klassenzimmer tragen, wenn sie das will. Der Staat habe keine Verpflichtung, einen Mundschutz für alle Schüler anzuordnen-