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Ihr waren die Schutzmaßnahmen vor dem Corona-Virus in der Schule zu lasch

Freiburg: Verwaltungsgericht lehnt Forderung einer Schülerin aus der Ortenau ab

Seit Montag büffeln die Schüler wieder - und zwar ganz normal in ihren Klassenzimmern, ohne Abstandsgebot. Das ist einer Schülerin aus dem Ortenaukreis zu wenig Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus.

Sie wollte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erreichen, dass man auch am Platz Mundschutz tragen und  den Abstand von 1,5 Meter halten muss. Außerdem wollte sie, dass alle Klassenzimmer dauerhaft belüftet werden und eine Luftqualitätsüberwachung installiert wird.

Alle Forderungen wies das Gericht heute ab. Das Kultusministerium habe Maßnahmen getroffen, die die Pflicht des Staates, jeden Einzelnen zu beschützen, nicht verletzt.

Die öffentliche Gewalt müsse außerdem dafür sorgen, dass der Bildungsanspruch jedes einzelnen  Kindes erfüllt wird. Und das gehe nur, wenn man auf den Mindestabstand verzichtet, weil die räumlichen Kapazitäten nicht da seien.

Was den Mundschutz angeht, könne die Schülerin ja eine Schutzmaske im Klassenzimmer tragen, wenn sie das will. Der Staat habe keine Verpflichtung, einen Mundschutz für alle Schüler anzuordnen-