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Rechtsamt stuft Bürgerbegehren als juristisch unzulässig ein

Kein Bürgerentscheid zu Verkehrswende in Freiburg

In Freiburg wird es keinen Bürgerentscheid zum Thema Verkehrswende geben.

Das Rechtsamt der Stadt hat die beiden Bürgerbegehren der Initiative "Fuß- und Radentscheid Freiburg geprüft und stuft sie als rechtlich unzulässig ein. Das bedeute aber nicht, dass die Stadt die Ziele der Bürgerbegehren ablehne. Sie will sich weiterhin mit den Initiatoren austauschen und hat auch erneute eine Zusammenarbeit angeboten.

Nach der Bewertung des Rechtsamtes sind die Bürgerbegehren an verschiedenen Punkten nicht konkret genug formuliert. Unter anderem sei nicht schon aus der Fragestellung heraus zu erkennen, für oder gegen was die Bürger ihre Unterschrift oder Stimme abgeben.

In Deutschland gab es bereits eine Reihe von Radentscheiden, die alle nicht in einen Bürgerentscheid mündeten, obwohl das erforderliche Quorum erreicht wurde. Auch in München, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf oder Frankfurt lag das daran, dass die Bürgerbegehren nicht den rechtlichen Voraussetzungen entsprochen haben.