Klage um Abschaltung von Atomkraftwerk scheitert
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies heute die Klage der AKW-Gegner ab. Gestern lieferten sich das Umweltministerium und eine Bürgerinitiative eine Debatte über die Abschaltung des Kraftwerkes.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim wies heute die Klage der AKW-Gegner ab. Gestern lieferten sich das Umweltministerium und eine Bürgerinitiative eine Debatte über die Abschaltung des Kraftwerkes.
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 wird nicht ab sofort abgeschaltet. Das teilte der Verwaltungsgerichtshof heute mit. Die Klage der Bürgerinitiative wurde also abgewiesen.
Die Bürgerinitiative forderte: das Atomkraftwerk abschalten und zwar sofort. Der Grund für die Forderung sind Risse in den Heizrohren des Atomkraftwerkes. Erstmals wurden diese 2018 festgestellt. Das Umweltministerium argumentierte gegen eine sofortige Schließung. Es wäre sofort reagiert worden und es wären Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Problems eingeführt worden. Laut Verteidigung mit Erfolg.
Eigentlich sollte das Atomkraftwerk schon lange stillgelegt werden. Aufgrund der aktuellen Energiekrise aber, wurde der Betrieb bis April 2023 verlängert.