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Sportgericht weist Einspruch zurück

Freiburg geht leer aus

DFB-Sportgericht hat den Einspruch des SC Freiburg nach dem Wechselfehler Bayern Münchens beim 1:4 am vergangenen Samstag zurückgewiesen. Der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers sei dem Tabellenführer nicht anzulasten.

Der 4:1-Sieg Bayern Münchens in Freiburg hat damit trotz des kurzfristigen agierens eines zwölften Bayern-Profis auf dem Platz Bestand. Der Sport-Club hatte am Montag nach landem Abwägen Protest gegen die Spielwertung eingelegt.

Das DFB-Sportgericht geht nun - anders als im Falle des Pokalspiels Wolfsburg gegen Münster zu Saisonbeginn - von einem überwiegenden Verschulden des Schiedsrichterteams im Rahmen des Auswechslungsprozesses aus.

Der Vorstand des SC Freiburg betonte in einer Stellungnahme, dass er sich weiterhin die Frage stelle, "ob die bestehende Verfahrensregelung auch künftig in dieser Form sachgerecht ist".
 

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