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Freiburg

Geflügelpest in Freiburg bestätigt

Der Verdachtsfall hat sich bestätigt. Bei Wildvögeln in Freiburg ist die Geflügelpest ausgebrochen.

Die Probe eines Schwans, der am Dietenbachsee verendet ist, wurde positiv getestet. Die Gefahr, dass sich das Virus weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird, ist jetzt groß. Daher hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem die Sicherung der Ein-und Ausgänge zu den Ställen und Desinfektion umfasst.

Was müssen Geflügelhalter bei einem Verdacht unternehmen?

Kommt es im Bestand zu vermehrten plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen.

Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Daher ist bereits im Verdachtsfall das zuständige Veterinäramt zu informieren. Für den Stadtkreis Freiburg ist die Veterinärbehörde des Amtes für öffentliche Ordnung (Tel. 0761/201-4965, [email protected]) zuständig.

Was ist die Geflügelpest?

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen (stark krank machenden) vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden.

Können sich auch Menschen infizieren?

Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Dennoch wird dringend dazu geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Kadaver zu vermeiden. Beim Umgang mit toten Vögeln ist stets auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.

Was kann ich als Geflügelhalter zusätzlich tun?

Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der o.g. Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.