Vogelgrippe im Landkreis Lörrach angekommen
Ab sofort muss Geflügel im gesamten Landkreis in geschlossenen Ställen untergebracht werden.
Ab sofort muss Geflügel im gesamten Landkreis in geschlossenen Ställen untergebracht werden.
Im Landkreis Lörrach ist ein Vogelgrippefall entdeckt worden. Eine tote Möwe war in Weil am Rhein aufgefunden und im Labor untersucht worden. Nun steht fest: der verendete Wildvogel war mit der Vogelgrippe infiziert.
Das Landratsamt Lörrach hat in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium eine Allgemeinverfügung zum Aufstallungsgebot für den gesamten Landkreis verfügt. Die Maßnahme soll die Verbreitung des Virus in Hausgeflügelbeständen verhindern.
Ab Mittwoch, 8. Februar, müssen daher alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter sicherstellen, dass ihr Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht ist oder durch andere Vorrichtungen, wie Netzen oder Gitter mit einer maximalen Maschenweite von 25 mm, vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt ist.
Diese Maßnahme gilt für den gesamten Landkreis Lörrach zunächst befristet bis zum 8. März 2023.
Die infizierte Möwe, war im Rahmen eines verstärkten Monitorings vergangene Woche in Weil am Rhein gefunden wurde. Auch in der benachbarten Schweiz und im Département Haut-Rhin wurden vor Kurzem Vogelgrippefälle bestätigt und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen. Insbesondere sind Gebiete betroffen, in denen sich wildlebende Wasservögel sammeln, da diese der natürliche Wirt des Virus sind. Da der Landkreis Lörrach südlich und westlich vom Rhein umflossen wird und darin unter anderem die Zuflüsse Wiese und Kander münden, die weite Teile des Landkreises durchziehen, liegt eine dichte Wildvogelpopulation vor.
Im Landkreis Lörrach sind 1.230 Hausgeflügelhaltungen registriert. Zehn der größeren Geflügelhaltungen mit über 350 Hühnern liegen gewässernah und in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Fall.
Die Vogelgrippe oder auch Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen allerdings als gering ein. Dennoch wird dringend dazu geraten, verendete Vögel nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit dem Tier zu vermeiden.
Wer tote Wildvögel im Landkreis findet, wird gebeten den Fundort unter [email protected] oder telefonisch 07621 410-2244 zu melden.
Weitere Schutzmaßnahmen und der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.