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Der Letzte zahlt die Zeche - ganz so einfach ist es nicht.

Klassische Irrtümer: Was Gäste im Restaurant dürfen!

Kommt der Kellner nicht rechtzeitig mit der Rechnung, darf der Gast ohne zu bezahlen das Lokal verlassen – oder? Wir klären die Irrtümer beim Restaurantbesuch auf.

Wenn keiner kommt, damit ich die Rechnung zahlen kann, werfe ich einfach mal einen Aschenbecher auf den Boden oder gehe. Naja, der Gast im Restaurant hat zwar bestimmte Rechte, ganz so einfach ist es dann aber doch nicht.

Der Letzte zahlt die Zeche – stimmt das?
Wenn mehrere Leute zusammen etwas essen und trinken gehen, kann es bei der Bezahlung manchmal schwierig werden. Denn gerade bei einem feucht-fröhlichen Abend vergessen die Teilnehmer schon mal, das eine oder andere Getränk zu bezahlen. Der Volksmund sagt, der Letzte zahlt die Zeche. Rechtlich ist dem aber nicht so, wie Michaela Rassat, Juristin des D.A.S. Leistungsservice sagt: „Der letzte Gast muss nur die Speisen und Getränke bezahlen, die er tatsächlich bestellt und konsumiert hat.” Hat vorher ein anderer Gast vergessen, seinen Wein oder sein Wasser zu bezahlen, bleiben die Kosten beim Wirt.
 
Kommt die Rechnung nicht, kann der Gast das Lokal verlassen
Das Essen war hervorragend, der Service perfekt, jetzt möchte der Gast bezahlen – doch leider lässt sich der Kellner schon seit einer halben Stunde nicht mehr blicken. Wie lange soll der Gast noch warten? Leider gibt es aber keine festen Regeln für die Wartezeit. Das Lokal aber einfach zu verlassen, ist aber keine gute Idee. Ihr habt folgende Möglichkeit: Bringt die Bedienung auch nach mehreren Aufforderungen und längerer Zeit die Rechnung nicht, darf der Gast sich auf den Heimweg machen. Allerdings muss er zuvor Name und Anschrift hinterlassen, damit ihm der Gastwirt die Rechnung zuschicken kann – sonst riskiert er eine Strafanzeige. Und diese Rechnung muss er natürlich begleichen. Einfacher ist es, im Restaurant direkt auf Kellner oder Wirt zuzugehen und vor Ort zu bezahlen.
 
”Für Garderobe wird nicht gehaftet”
„Wenn das Lokal über eine zentrale Garderobe verfügt, bei der die Gäste beispielsweise wie im Theater schon am Eingang ihren Mantel abgeben und womöglich noch einen kleinen Obulus dafür bezahlen, entsteht rechtlich gesehen ein Verwahrungsvertrag”, erläutert Michaela Rassat. Hier haftet der Wirt für die abgegebene Bekleidung, weil der Gast keine Möglichkeit hat, selbst ein Auge auf seinen Mantel zu haben. Auch mit dem Schild „Für Garderobe keine Haftung” kann sich der Wirt dann nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Haftung umfasst neben den Kleidungsstücken selbst auch deren Inhalt, wie Geldbeutel, Schals oder Schlüssel. Anders sieht es bei einer Garderobe aus, die der Gast während seines Aufenthalts ständig im Blick hat. Hier ist es Sache des Gastes, auf sein Eigentum zu achten – und der Gastwirt haftet nicht.