Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Schock für Verbraucher

Pflanzengifte in Kräuter- und Kamillentees gefunden!

Schock für Teetrinker: Verschiedene Kräuter- und Kamillentees bekannter Hersteller sind offenbar mit Pflanzengiften verunreinigt. Einige Belastungen stufen Experten als gesundheitlich bedenklich ein, wie das NDR Verbrauchermagazin "Markt" mitteilt.

Einige Kräuter- und Kamillentees sollen mit Pflanzengiften verunreinigt sein, berichtet Sonntag das NDR Verbrauchermagazin „Markt“. Davon werden auch einige Belastungen von Experten als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Demnach wurden in sechs von dreizehn gängigen Kräuter- und Kamillentees aus Supermärkten und Discountern sogenannte Pyrrolizidinalkaloide (PA) entdeckt. Diese Pflanzengifte können Leberschädigungen und Leberkrebs hervorrufen. 

Es besteht die Möglichkeit, dass geringste Mengen ausreichen, um Krebs zu verursachen

sagte Edmund Maser vom Institut für Toxikologie der Universität Kiel dem Sender. Er verlangt, dass jegliche Lebensmittel und somit auch Tees, frei von PA sein sollten. Die Gifte sind in Unkraut enthalten, welches zwischen den Teekräutern wächst und mit der Ernte in den Tee gelangen kann. 

Kein PA-Grenzwert für Lebensmittel

Berichten zufolge gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für PA in Lebensmitteln. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) habe jedoch eine Höchstaufnahmemenge errechnet. Diese liegt bei einem 70 Kilogramm schweren Erwachsenen bei 0,49 Mikrogramm pro Tag. Bei den Untersuchungen waren in Tees Werte von bis zu 1,7 Mikrogramm PA pro Liter gemessen. 
Heftig: Mit einer großen Tasse Tee hätte man die Höchstaufnahmemenge schon erreicht. 

Diese Tees sind mit Pyrrolizidinalkaloiden belastet:

  • Kamillentee von Teekanne
  • Kamillentee von Ja! (Rewe)
  • Kräutertee von Teekanne
  • Kräutertee von Meßmer
  • Auf Konfrontationen reagierten die betroffenen Unternehmen unterschiedlich. Einige teilen mit, sie würdenbereits ein Minimierungskonzept bei ihren Tees verfolgen, andere verwiesen nur auf den fehlenden gesetzlichen Grenzwert.