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Bei welchen Krankheiten darf man geimpft werden und wann sollte man es lieber lassen?

Impfen bei Erkältung – Darf man das?

Du hast dich in den letzten Tagen ziemlich erkältet, hättest aber eigentlich einen Arzttermin, um dich impfen zu lassen. Solltest du diesen Termin trotzdem wahrnehmen oder lieber absagen? Darf man sich überhaupt impfen lassen, wenn man krank ist? Wir klären, worauf du in dieser Situation achten musst.

Impfung bei Erkältung

Wer an einer Erkältung leidet, darf sich grundsätzlich impfen lassen. Dabei besteht keine Gefahr. Was allerdings bei einer Impfung in diesem Gesundheitszustand passieren kann, ist, dass man sich gegebenenfalls noch schlapper als ohnehin schon fühlt. Die Entscheidung liegt daher bei dir, ob du die eventuell zusätzlich auftretenden Beschwerden in Kauf nehmen möchtest oder lieber die Impfung verschieben würdest.

Leidest du allerdings im Laufe einer Erkältung auch unter Fieber, das eine Körpertemperatur über 38,5 Grad überschreitet, ist von einer Impfung abzusehen. Diese kann dann nachgeholt werden, wenn du wieder gesund bist.

Bei welchen Krankheiten sollte nicht geimpft werden?
„Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen (Ausnahme: postexpositionelle Impfung) stellen eine Kontraindikation für Impfungen dar“, heißt es auf der Webseite des Robert Koch Instituts. Demnach ist eine Impfung bei einigen akuten Erkrankungen nur möglich, wenn für diese Behandlung eine Impfung notwendig ist. Diese Krankheiten sind beispielsweise eine akute Harnwegsinfektion oder auch eine Hepatitis (Leberentzündung).

Zudem ist es wichtig, generell zwischen chronischen und akut zu behandelnden Krankheiten zu unterscheiden. Wird zum Zeitpunkt der Impfung gerade eine Erkrankung diagnostiziert, kann dies auch zu einem verfälschten Ergebnis führen (weil beispielsweise bei einer Hepatitis die Leberwerte erhöht sind. In solchen Fällen, solltest du das Vorgehen am besten mit deinem Arzt besprechen.

Bei bestimmten Krankheiten und Umständen, wie beispielsweise während der Schwangerschaft, ist eine Impfung mit Lebensimpfstoffen nicht möglich. Lebendimpfstoffe sind in Deutschland diejenigen für  Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, sowie Herpes und Reiseindikationen die Gelbfieberimpfung. Eine versehentliche Impfung dieser Art während oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt allerdings keineswegs einen Grund zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Sollte man eine Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffes ausweisen, sollte natürlich ebenfalls keine Impfung durchgeführt werden. Auch bei bestehendem Immundefekt, egal ob angeboren oder erworben, sollte Nutzen und Risiko sorgfältig abgewogen werden.

Man mein krankes Kind geimpft werden?
Bei Kindern gilt die gleiche Regel wie bei Erwachsenen: Bei einem banalen Infekt, wie einer Erkältung, darf grundsätzlich geimpft werden. Auch wenn eine Grippe mit bis zu 38,5 Grad Fieber akut  ist, ist es nicht notwendig den Arzttermin abzusagen. Wer Kinder in jungem Alter hat oder diese gerade in den Kindergarten gehen, weiß, dass eine Erkältung von der nächsten gefolgt wird. Wer dann abwarten will, bis sein Kind völlig gesund ist bis es zur Impfung geht, wird wohl lange auf den nächsten Arzttermin warten müssen und kommt mit dem Impfen schnell in Verzug.