Ultraschallaufnahmen: "Babykino" ist ab 2021 verboten!
Ein neues Gesetz verbietet "Babykinos" ab 2021. Damit sollen medizinisch unnötige Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft verhindert werden.
Ein neues Gesetz verbietet "Babykinos" ab 2021. Damit sollen medizinisch unnötige Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft verhindert werden.
Heutzutage sind neben den gängigen 2D-Ultraschallbilder auch 3D- Bilder und sogar 4D-Videos des Kindes möglich. Für die werdenden Eltern gibt es kaum ein schöneres Gefühl, die eigenen heranwachsenden Babys auf dem Ultraschall zu sehen. Doch genau diese, als "Babykino" bezeichnete Ultraschallmethoden, werden ab dem 1.1.2021 verboten sein.
Verbot durch erhöhte Belastung
Das neue "Gesetz zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts" veranlasst, dass ab 2021 nur noch Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, welche explizit vom Arzt angewiesen wurden, erlaubt sind. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erklärt:
Grund dafür ist die Gesundheit des Babys. Diese kann durch die höhere Ultraschallleistung gefährdet sein. Der Saarbrücker Frauenarzt und Pränatalmediziner Dr. med. Jochen Frenzel erklärt gegnüber Frauenärzte im Netz:
Wer Aufnahmen seines ungeborenen Nachwuchses in 3D oder auch 4D dennoch sehen möchte, hat demnach nur noch bis zum 31.12.2020 die Gelegenheit dazu.