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Bald sind 3D- und 4D-Ultraschallaufnahmen verboten!

Ultraschallaufnahmen: "Babykino" ist ab 2021 verboten!

Ein neues Gesetz verbietet "Babykinos" ab 2021. Damit sollen medizinisch unnötige Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft verhindert werden.

Heutzutage sind neben den gängigen 2D-Ultraschallbilder auch 3D- Bilder und sogar 4D-Videos des Kindes möglich. Für die werdenden Eltern gibt es kaum ein schöneres Gefühl, die eigenen heranwachsenden Babys auf dem Ultraschall zu sehen. Doch genau diese, als "Babykino" bezeichnete Ultraschallmethoden, werden ab dem 1.1.2021 verboten sein. 

Verbot durch erhöhte Belastung

Das neue "Gesetz zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts" veranlasst, dass ab 2021 nur noch Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, welche explizit vom Arzt angewiesen wurden, erlaubt sind. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erklärt:

Nach der am 31. Dezember 2018 in Kraft getretenen Modernisierung des Strahlenschutzrechtes durch die 'Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen' sind Untersuchungen, die nicht der Diagnostik dienen, also nicht durchgeführt werden, um medizinische Fragestellungen zu beantworten, künftig verboten.

Grund dafür ist die Gesundheit des Babys. Diese kann durch die höhere Ultraschallleistung gefährdet sein. Der Saarbrücker Frauenarzt und Pränatalmediziner Dr. med. Jochen Frenzel erklärt gegnüber Frauenärzte im Netz

Ultraschall erwärmt das Gewebe. Der Effekt ist zwar normalerweise nur minimal. Aber je höher die angewandte Energie und je länger die Untersuchung, desto höher wird auch der Erwärmungseffekt. Wir wissen, dass beim gepulsten Dopplerschall bei längerer Dauer die Erwärmung bis zu vier Grad Celsius betragen kann. Dadurch könnte das beschallte Gewebe durchaus Schaden nehmen.

Wer Aufnahmen seines ungeborenen Nachwuchses in 3D oder auch 4D dennoch sehen möchte, hat demnach nur noch bis zum 31.12.2020 die Gelegenheit dazu.