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Wer darf das Tier behalten?

Scheidungsstreit um Hund und Katze

Eine neue Scheidungskomödie stellt den wesentlichen Streitpunkt vieler Paare dar, die sich im Scheidungsprozess befinden: „Und wer nimmt den Hund?“. Eine häufig auftretende Frage, die meist vom Gericht entschieden wird, da sich die Partner nicht einigen können... Aber wie wird das vom Gesetz geregelt? Wer darf das Haustier behalten?

Das Tierwohl entscheidet?

Bei Scheidungen gibt es schon genug Streit, wenn es darum geht, den Hausrat aufzuteilen: Wer darf die neue Stereoanlage behalten? Und wer nimmt die Couch mit? Nicht selten wird da juristische Hilfe benötigt, da sich die Partner nicht einigen können.

Wenn es schon bei der Frage, wer das Familienauto oder den Fernseher bekommt, große Auseinandersetzungen gibt, so wird es bei Kind und Haustier noch schwerer. Während beim Kind jedoch das Kindswohl entscheidet, bei wem es wohnen darf, ist es beim Haustier anders geregelt.

Denn, ein Haustier zählt zum Hausrat und muss somit, wie sämtliche andere Gegenstände, zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Es zählt weder das Tierwohl noch gibt es ein Umgansrecht. 
 
Die Eigentumsfrage

Aus dem Grund, dass ein Haustier zum Hausrat zählt, muss geklärt werden, wer dessen Eigentümer ist. Wurde das Haustier mit in die Ehe gebracht, ist klar, wer der Alleineigentümer ist. Wurde es aber gemeinsam angeschafft, dann helfen Kaufverträge, den Besitzer festzustellen. War das Tier ein Geschenk an einen Partner, können Zeugenaussagen vor Gericht hilfreich sein, um die Eigentumsfrage zu klären.

Ist der Besitzer nicht klar zuzuordnen, müssen Hund oder Katze, wie auch der andere gemeinsame Hausrat aufgeteilt werden. Das bedeutet, ein Partner bekommt biespielsweise den Labrador, der andere den Fernseher mit ähnlichem Wert. Dabei können sich die Partner häufig nicht einigen, weshalb das Gericht entscheiden muss.

Die Interessen des Hundes sind in diesem Fall nicht der Hauptentscheidungspunkt und nur unter besonderen Fällen werden Tierschutzinteressen beachtet. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Richter den Hund entscheiden lies. Dabei wurde er von der Leine gelassen und der Partner, zu dem er gegangen ist, wurde als Besitzer festgelegt.
 
Darf man das Tier besuchen?

Ein Umgangsrecht für Hunde oder andere Haustiere ist gesetzlich nicht vorgesehen, was bedeutet, dass das Tier nur dem Ehepartner gehört, dem es zugewiesen wurde. Dabei darf der andere Partner mit dem Tier nur dann in Kontakt treten, wenn es auf freiwilliger Basis von dem neu zugewiesenen Alleineigentümer erlaubt wurde.