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Zuerst die leeren Flaschen abgeben, dann Einkaufen und beim Bezahlen längst vergessen - der Pfand-Bon

Schnell mal vergessen: Wie lange gilt eigentlich ein Pfand-Bon?

Manche haben ganze Sammelsurien an Pfand-Bons: Im ersten Laden beim Bezahlen vergessen, im zweiten Supermarkt wurde dann nur der Glaspfand abgegeben, der eben nicht angenommen wurde, aber die Kasse war viel zu lange – mach ich beim nächsten Mal. Und schon liegen die Bons zu Hause herum. Aber wie lange kann ich die Wertgut-Bons noch einlösen?

Gilt ein Pfand-Bon unbeschränkt lange? 
Nein, zeitlich unbeschränkt können wir einen Pfand-Bon nicht einlösen! 

In vielen Supermärkten wird eine zeitliche Gültigkeit von zwei oder drei Wochen vorgeschrieben – Das ist aber nicht rechtens! 

Auch bei einem Pfand-Bon gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, wie es auch bei Gutscheinen der Fall ist. Und zwar nicht auf den Tag genau, sondern bis zum Ende des dritten Kalenderjahres.
Das heißt: Wenn wir jetzt, im Juni 2018, unsere Pfandflaschen abgeben, ist der Pfand-Bon bis Dezember 2021 gültig! 

Achtung! Das gilt natürlich nur, wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass der Bon noch gut lesbar und nicht ausgeblichen ist. Viele Kassenbons sind nach einer Weile leider nicht mehr zu entziffern. 
Wenn also weder Datum oder der Supermarkt, noch der Geldbetrag zu erkennen sind, muss der Supermarkt den Bon nicht zurück nehmen. 

Was Kunden jedoch sehr oft zu hören bekommen ist, dass das Kassensystem die Bons nur innerhalb von 30 Tagen lesen und verarbeiten kann. Selbst wenn das technisch so sein sollte, muss der Inhaber den Kassenbon – vorausgesetzt er ist noch lesbar – einen anderen Weg finden, um das Geld auszuzahlen (oder eben mit dem Einkauf zu verrechnen). 

Kann ich den Pfand-Bon in einer anderen Filiale einlösen? 
Prinzipiell ist es Seitens der Supermärkte in Ordnung, den Bon einer anderen Filiale nicht anzunehmen. Das gilt in erster Linie von Bons die bei einer anderen Kette eingelöst wurden. Aber auch innerhalb der eigenen Handelsgruppe muss die Filiale „fremde“ Pfand-Bons nicht zwingend annehmen.  Oftmals ist es jedoch kein Problem, solange es dieselbe Filialgruppe war. 

Ebenso ist es rechtlich in Ordnung, wenn die Läden bestimmte Pfandflaschen verweigern, weil sie zum Beispiel nicht in ihrem eigenen Sortiment sind. 

Aber: PET-Einwegflaschen müssen prinzipiell auch von Fremdmarken angenommen werden. Zumindest dann, wenn der Laden selbst solche pfandpflichtigen Einweg-Verpackungen aus dem gleichen Material vertreibt.  
Einfach gesagt: Eine Tankstelle, die Bierdosen der Marke A verkauft, muss alle Bierdosen der Marke A annehmen, auch wenn sie zuvor nicht an der Tanke gekauft wurden. 

Einzige Ausnahme: Märkte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern.