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Fahrradwege, Handynutzung und richtiges Abbiegen

Diese 7 Regeln für Fahrradfahrer kennst du bestimmt noch nicht!

Als Radfahrer kommst du dir oft vor, wie ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Scheinbar dürfen die Autofahrer alles, während du immer den Kürzeren ziehst. Doch eigentlich dürfen Radfahrer viel mehr, als den meisten bewusst ist. Welche Rechte du hast, findest du hier.

Fahrradfahrer müssen (nicht) immer den Radweg nutzen

Schlaglöcher oder mit Autos zugeparkt: viele Radwege sind in einem schlechten Zustand. Viele Radfahrer weichen deshalb auf die Straße aus – sehr zum Ärger der Autofahrer, denn die Zweiradfahrer sind langsamer und deshalb im Weg. Viele Autofahrer sind darum der Meinung, dass ein Radweg genutzt werden muss, sobald er vorhanden ist. Das ist aber nicht immer richtig.

Diese Regelung gilt nur für Radwege, die durch eines von drei blauen Schildern extra als solche ausgewiesen werden. Eines erlaubt nur Radfahrern die Nutzung, das nächste zeigt eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Fußgängern an und das dritte informiert über einen getrennten Rad- und Fußweg.

Doch selbst bei diesen eigentlich klar ausgezeichneten Radwegen gibt es Ausnahmen. Wenn Schnee- und Eisglätte herrschen, darfst du als Fahrradfahrer die Straße nutzen. Gleiches gilt bei Gegenständen, die den Radweg versperren, wie beispielsweise Mülltonnen, geparkte Autos oder hineinwuchernde Sträucher.

Manchmal dürfen Radfahrer nebeneinander fahren

Nebeneinander fahren bietet für Radfahrer eine angenehme Abwechslung, schließlich kann man dabei plaudern. Für Autofahrer ist es anstrengend und verführt zu gefährlichen Überholmanövern. Deshalb stellt sich die Frage: Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Grundsätzlich gilt: Nein, Radfahrer müssen hintereinander fahren. Trotzdem gibt es auch einige Ausnahmen, in denen das Fahren nebeneinander erlaubt ist. Dazu zählen geschlossene Verbände, die aus mindestens 16 Fahrern bestehen oder auch spezielle Fahrradstraßen. Solange es den Verkehr nicht beeinträchtigt, ist das parallele Fahren auch auf normalen Wegen gestattet. Als Beeinträchtigung gilt allerdings schon, wenn ein Autofahrer überholen oder ausweichen muss. In einem solchen Fall droht dem Radfahrer, der in zweiter Reihe fährt, ein Bußgeld von 15 Euro.

Handyverbot auf dem Fahrrad

Nicht nur beim Autofahren, auch auf dem Fahrrad ist es verboten das Handy während der Fahrt in der Hand zu halten. Das Smartphone stört deine Konzentration und lenkt dich vom Verkehr ab, weshalb das Unfallrisiko ansteigt. Deshalb droht Radfahrern, die das Verbot missachten, eine Verwarnung in Höhe von 55 Euro.

Einbahnstraße müssen berücksichtigt werden

Auch wenn es viele Umwege ersparen würde, gilt eine Einbahnstraße für Radfahrer genauso wie für Autofahrer. Nur wenn ein eindeutiges Schild die Freigabe für Fahrräder erteilt, darfst du eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren.

Beim Abbiegen muss der Arm nicht permanent ausgestreckt sein

Es ist nicht notwendig, dass Fahrradfahrer den Arm beim Abbiegen die ganze Zeit ausstrecken. Wenn du einmal eindeutig die Fahrtrichtung anzeigst und dich dann korrekt auf der Abbiegerspur einordnest, ist ein weiteres Heben des Arms nicht von Nöten.

Nicht auf dem Gehweg fahren

Auch wenn auf der Straße viel Verkehr ist, darfst du als Fahrradfahrer nicht auf den Gehweg ausweichen. Er ist den Fußgängern vorbehalten. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Begleitpersonen von Kindern unter acht Jahren dürfen neben diesen auf dem Gehweg fahren. Diese Regel gibt es jedoch erst seit zwei Jahren, weshalb sie relativ unbekannt ist.

Radfahrer können Autos abschleppen lassen

Wenn Autos auf dem Radweg geparkt werden und diesen versperren, ist das ganz schön ärgerlich. Es kommt zu gefährlichen Manövern, bei denen Radfahrer auf die Straße ausweichen. Wenn in einem solchen Fall ein Unfall passiert, trägt der Radfahrer sogar eine Teilschuld.

So ärgerlich das alles klingt – Radfahrer können sich zur Wehr setzen. Wenn der Radweg erheblich eingeengt wird und dadurch eine Gefahr für dich als Radfahrer entsteht, kannst du Autos abschleppen lassen. Dazu solltest du den Fall mit einem Foto dokumentieren und die Polizei informieren. Diese sorgt dann dafür, dass der entsprechende Wagen abgeschleppt wird.