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Grillen, nackt Sonnenbaden oder Sex - für was gibt's Ärger?

Mein Balkon, mein Reich - da darf ich machen was ich will, oder?

Der Balkon ist gerade zur Sommerzeit der wahrscheinlich liebste Ort in der Wohnung der Deutschen. Er lädt zum Grillen und Sonnenbaden ein. Doch was darf ich eigentlich auf meinem Balkon und wo liegt die Schmerzgrenze?

Darf ich mich nackt sonnen?

Grundsätzlich ja. Solange sich niemand gestört oder belästigt fühlt, ist das nackte Sonnenbaden kein Problem. Sollte der Balkon aber gut einsehbar sein, wird geraten, sich nicht zu freizügig zu präsentieren.
 
Darf das Problem mit einem Sichtschutz gelöst werden?
 
Ein Sichtschutz ist erlaubt, solange er die Balkonbrüstung nicht überschreitet und die Fassade und das Mauerwerk nicht beschädigt werden. Bei Markisen muss eine Genehmigung des Mieters eingeholt werden.
 
Und wie sieht es mit der Bepflanzung aus?
 
Es gibt keine Klausel, die es verbieten kann, den Balkon mit Blumenkästen oder -töpfen aufzuhübschen. Es kann aber verlangt werden, dass die Kübel aus Ton an der Innenseite des Geländers angebracht werden. Hängepflanzen sind kein Problem, sofern sie die Sicht des Nachbarn nicht beeinträchtigen. Rankenpflanzen wie Efeu sollten nicht ohne Rücksprache mit dem Vermieter gepflanzt werden, da sie Spuren an der Fassade hinterlassen. Beim Gießen muss darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht durch die Töpfe auf den Balkon der Untermieter tropft.
 
Kann mir das Grillen auf dem Balkon verboten werden?
 
Beim Grillen gilt das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Bedeutet also: zieht der Rauch in umliegende Wohnungen und belästigt die Nachbarn, muss das Grillen eingestellt werden. Auch wenn im Mietvertrag ausdrücklich auf ein Grillverbot hingewiesen wird, muss der Grill aus bleiben. Grundsätzlich eignet sich ein Gasgrill aufgrund der geringen Rauchentwicklung besser, als ein Holzkohlegrill.
 
Ist Sex auf dem Balkon okay?
 
Prinzipiell ist gegen den Liebesakt im Freien nichts einzuwenden. Wird es aber zu laut oder ufert aus, kann eine Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens folgen.