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Beleidigungen im Straßenverkehr - Gar nicht mal so günstig!

Wenn sich wieder einer durchdrängelt... Viele Autofahrer vergessen dann schnell ihre Manieren - Das kostet!

​Kaum wo anders wird so viel geschimpft wie im Straßenverkehr. Aber schnell wird die daher gesagte Beileidung zur Straftat und das kann richtig teuer werden!

Für eindeutige, deftige Gesten und verbale Entgleisungen gibt es keinen einheitlichen Strafenkatalog. Stattdessen wird der Bußgeldbetrag in Tagessätzen gerechnet. Ein Tagessatz ist der 20. Teil eines Monatsnettoeinkommens.
Das heißt, je mehr der Verurteilte verdient, desto mehr zahlt er.
Ein gutes Beispiel ist dabei Ex-Fußballer Stefan Effenberg. Er musste vor einigen Jahren für ein „Arschloch“ gegenüber einem Polizeibeamten ganze 10.000€ hinblättern.
Würde jetzt ein Rentner an einer Engstelle mit seinem Pkw vorbei, und beschimpft den vorbeifahrenden Radfahrer noch als „Du altes Arschloch“, dann den Ruheständler dieser Ausraster 1600€ wegen Beleidigung und Nötigung. Also deutlich weniger als den wütenden Stefan Effenberg.

Rechtlich gesehen liegt im Fall des Rentners eine Straftat vor (§ 185 StGB), die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Bei Tätlichkeiten sogar bis zu zwei Jahren.
Im Regelfall werden Beleidigungen im Straßenverkehr mit 20 bis 30 Tagessätzen bestraft. Ausnahmen werden gemacht, wenn sich die beiden Streithähne während derselben Auseinandersetzung gegenseitig beleidigen, kann das Gericht die Beleidigungen der beiden gegeneinander aufrechnen und beide freisprechen (§ 199 StGB).
Bis 2014 gab es sogar die zusätzliche Bestrafung von Punkten in Flensburg.

Was bewerten die Richter denn als Beleidigung?

Ganz oben auf der am meisten bestraften Liste der Beleidigungen steht der „Mittelfinger“.  Direkt gefolgt von einer langen Liste von Fäkalausdrücken.
Viele Autofahrer können sich richtig in Rage schimpfen und vergessen vor lauter Wut und Ärger oftmals ihre guten Manieren.

Als „Drecksvieh“ beschimpfte ein aufgebrachter Verkehrsteilnehmer einen anderen und musste 700€ dafür locker machen.  Für „Schlampen ihr elendigen“ gegenüber eine Politessen wurden 1.000€ Strafe verhängt.
Ein Autobesitzer bezeichnete einen Lkw-Fahrer mehrfach als „Hurensohn Bastard und Hurenbock“ und zahlte 1600€ dafür.

Am meisten anhören dürfen sic h vermutlich Polizisten und Politessen. Aber auch diese müssen sich nicht als „Clown“ , „Verbrecher“ oder „begnadete Vollpfosten“ bezeichnen lassen.  Auch Autoaufkleber gelten hier als Beweismaterial und beleidigend. Eine Politesse fühlte sich beispielsweise von einem Pkw-Aufkleber mit der Aufschrift „Fick dich, Zettelpuppe“ beleidigt. Der Autobesitzer musste dafür 600€ zahlen – vermutlich hat er den Sticker daraufhin schnellstmöglich entfernt.
 
Fragt man die Polizeibeamten, würden diese bestätigen, dass die Beleidigungen (nicht nur ) im Straßenverkehr zunehmen. Auch die Einsicht für das eigene Fehlverhalten und das Verständnis für die notwendige Arbeit der Beamten geht immer weiter verloren.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass entgegen der häufigen Vermutungen und Meinungen die Beleidigung eines Beamten nicht härter bestraft wird, als die einer Privatunterschied.

Aber nicht jedes aus der Haut fahren wird bestraft. „Das ist doch Korinthenkackerei“ zu einem Beamten sagen, der einen Strafzettel an die Windschutzscheibe klemmt bleibt beispielsweise kostenlos. Es fällt unter das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern. Dies gilt laut Gericht auch für: „Sie können mich mal…“ oder „Bulle“.

Diese Urteile kosten 1.000€

  • Arschloch
  • Blöde oder alte Schlampe
  • Sie haben den totalen Knall
  • Sie sind doch blöd im Kopf!
  • Blöde Kuh
  • Wichser oder Scheißwichser
  • Drecksau
  • Stinkefinger plus Nötigung, in Form von Überholen und Ausbremsen. Zur Geldstrafe kann ein Monat Fahrverbot kommen
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    Das bleibt Straffrei

  • Sie können mich mal…
  • Oberförster zu einem Polizisten
  • Komischer Vogel (zum Polizisten)
  • Das ist doch Korinthenkackerei – wenn es um ein Parkknöllchen geht
  • Parkplatzschwein zu einem Falschparker
  • Wegelagerer zu einem Polizisten
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    Letztendlich schützt vor der Geldstrafe wohl nur ein einfacher Trick: Einfach in Gedanken ausmalen, was wir uns von der Geldstrafe alles kaufen könnten, lächeln und weiter fahren.