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Ein Muss? Wenn ja, wie viel ist angemessen?

Weihnachtstrinkgeld: Sollte man Postboten, Haushaltshilfen und Co. beschenken?

​In der Weihnachtszeit bekommen Briefträger, Haushaltshilfen oder Reinigungskräfte oft ein bisschen Geld zugesteckt – eine Art Weihnachtstrinkgeld also. Das soll eine Wertschätzung für die vollbrachte Arbeit sein. Eigentlich eine Geste der Anerkennung, aber manchmal kann es auch herablassend oder sogar verboten sein. Wir erklären dir, was du wissen musst.

Muss Trinkgeld sein?

Egal, ob DHL-Boten, Hausmeister oder Busfahrer, sie alle machen das ganze Jahr über ihren Job – und das meist ziemlich gut. Ein Grund für viele das mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu belohnen. Generell gilt aber: Weihnachtstrinkgeld ist kein Muss, eher eine freiwillige Gabe und vielerorts eine feste Tradition.

Wie viel ist erlaubt?

Einen festgelegten Wert für Sach- und Geldgeschenke gibt es nicht. Denn: Je nach Branche kann es sehr unterschiedlich sein, ob ein Angestellter überhaupt etwas annehmen darf, und wenn ja, wie viel. Wichtig hier: Ein Geschenk sollte immer bedingungslos sein. Das heißt, eine Gegenleistung darf nicht erwartet werden – sonst könnte das als Bestechung gelten. Deswegen haben viele Betriebe eine Obergrenze für Weihnachtstrinkgeld festgelegt.

Für wen ist was angemessen?

Die folgenden Beispiele sind ein Möglichkeit dafür, wem man wie „Danke“ sagen könnte.

Zeitungszusteller und Postboten

Bringt der Postbote die schweren Amazon-Pakete bis in den vierten Stock oder ist immer pünktlich? Dann kann man hier bis zu zehn Euro geben. Auch Kaffee oder Plätzchen kommen bei den Zustellern gut an. Bei den Paketzustellern der DHL gilt allerdings folgendes, wie Dieter Nawrath von der Deutsche Post gegenüber Bayern 1 sagte:

 Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass Zusteller im Weihnachtsverkehr von ihren zufriedenen Kunden ein kleines Trinkgeld erhalten. Zwar gilt allgemein, dass es Beamten sowie Arbeitnehmern grundsätzlich nicht gestattet ist, Belohnungen oder Geschenke entgegenzunehmen. Ausnahmen sind jedoch geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro. Die Trinkgelder zu Weihnachten liegen regelmäßig deutlich unter dieser Summe.

Bei Hermes Zustellern sieht das anders aus. Sie dürfen neben Bargeld auch kleine Sachgeschenke wie Schokolade annehmen. Allerdings sollte der Wert zehn Euro nicht übersteigen. So sagt Marei Martens von der Hermes Germany GmbH gegenüber Bayern 1:

Wir können und möchten unseren Kollegen nicht verbieten Trinkgeld zu bekommen. Im Gegenteil, unsere Boten freuen sich gemeinhin sehr über so eine Wertschätzung – übrigens auch außerhalb der Weihnachtszeit.

Busfahrer

Sollte man einen Lieblingsbusfahrer haben, bei dem man jeden Tag mitfährt, kann man diesem natürlich eine Kleinigkeit schenken. Wie wäre es mit Schokolade oder Kekse?
 
Friseur

Wer einen Stammfriseur hat und diesem zu Weihnachten etwas Gutes tun will, der kann ihm natürlich etwas schenken. Angemessen wären ein Geldbetrag zwischen fünf und zehn Euro. Alternativ würde der sich sicherlich auch über etwas Persönliches wie beispielsweise einen Blumenstrauß, Kuchen oder Plätzchen freuen.

Hausarzt

Auch hier gilt: Ist man mit dem Service beim Arzt nicht zufrieden, sind die Sprechstundenhilfen unfreundlich oder ähnliches, dann muss man nichts geben. Wird man aber freundlich empfangen und möchte den fleißigen Arzthelferinnen eine Freude machen, wären hier zum Beispiel Pralinen, Sekt oder Kuchen angebracht. Möchte man lieber Geld schenken, ist ein Umschlag mit der Aufschrift „Für die Kaffeekasse“ sicherlich sinnvoll.

Beschäftigte der Abfallwirtschaft 

Hier gibt es je nach Stadt unterschiedliche Regelungen.  In Karlsruhe gelten für alle Beschäftigten Regelungen zur Annahme von Geschenken und Belohnungen. Das teilte Helga Riedel von der Stadt Karlrsuhe auf unsere Nachfrage mit. In einer E-Mail heißt bezüglich der Regelung von Geschenken:

Diese besagen unter anderem: Beschäftigte dürfen keine Trinkgelder und Geschenke annehmen, lediglich kleine Aufmerksamkeiten wie Massenwaren (Schokolade, Kugelschreiber...) sind erlaub.

Bei der Stadt Freiburg sieht es anders aus. Edith Lamersdorf schreibt auf Nachfrage von Radio Regenbogen, dass grunsätzlich keine Geschenke oder "geldwerte Vorteile" über 30 Euro angenommen werden dürfen. Heißt: Erlaubt sind nur geringwertige Geschenke, die sozialadäquat sind. In der E-Mail heißt es: 

Sozialadäquat sind gewohnheitsmäßig anerkannte, relativ geringwertige Aufmerksamkeiten aus gegebenem  Anlass. Das Vorliegen von Sozialadäquanz ist im Einzelfall zu beurteilen. Geldgeschenke oder Trinkgelder sind  in der Regel nicht sozialadäquat, es sei denn, der/die MitarbeiterIn steht im ständigen Kontakt mit dem/der EinwohnerIn und hat keine Entscheidungsmacht, wie z.B. MüllwerkerIn. 

Fazit also: Ein Beschäftigter der Abfallwirtschaft darf Sach- oder Geldgeschenke bis zu 29 Euro annehmen. Alles was darüber hinaus geht nicht. Wer in anderen Städten wohnt, für den gilt: Lieber kurz bei der Stadverwaltung nachfragen, ob die Mitarbeiter Trinkgeld annehmen dürfen, und wenn ja, wie viel. 

Hausmeister

Wer seinen Hausmeister persönlich kennt und mit seiner Arbeit zufrieden ist, kann ihm durchaus eine Freude machen. Angemessen wären fünf bis zehn Euro, Pralinen, Kekse oder Wein.

Polizisten

Wer unserem „Freund und Helfer“ eine kleine Aufmerksamkeit schenken will, kann das durchaus tun. Beispielsweise Pralinen, Kekse oder Kuchen wären angebracht. Allerdings ist fraglich, ob die Beamten das tatsächlich auch annehmen dürfen. Grund: Das könnte als Beamtenbestechung ausgelegt werden.

Reinigungskräfte

Auch Reinigungskräfte freuen sich, wenn ihre Arbeit honoriert wird. Wer seine Hilfskraft persönlich kennt und mit ihrer Arbeit zufrieden ist, kann je nach Zufriedenheit und Budget zehn bis 20 Euro geben. Alternativ ist auch beispielsweise eine gute Flasche Wein oder Schokolade angemessen.
 
Wie machen das unsere Moderatoren Cristina und Otti?

Wichtig: Die genannten Möglichkeiten sind lediglich eine Idee, wie man das Thema Weihnachtstrinkgeld handhaben könnte. Letztendlich muss jeder selbst entscheiden ob und wie viel er nun schenken möchte.

Unsere Morningshow-Moderatoren Cristina und Otti zum Beispiel haben ihre ganz eigenen Rituale. Cristinas Briefträger bekommt jedes Jahr eine Flasche Wein als Anerkennung für seine gute Arbeit. Denn: Wie Cristina sagt, ist er ein ganz Lieber, der oft auch nachmittags noch einmal wiederkommt, sollte vormittags niemand zu Hause sein. Die Mutter von Otti hingegen geht noch einen Schritt weiter. Sie verteilt kurz vor Weihnachten selbst gebackene Plätzchen an Postboten, Busfahrer und Co. 

Wer seinen "Helfern" also eine Freude machen will, der kann sich an den Beispielen orientieren. Oder aber er lässt sich etwas anderes Kreatives einfallen. Schließlich freuen sich Paketzusteller, Reinigungskräfte und Co. sicherlich auch schon über Kleinigkeiten, die von Herzen kommen.