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Alle Fragen rund um die Germania-Insolvenz

Fluggesellschaft Germania ist pleite – Was Passagiere jetzt wissen müssen!

Die Berliner Airline Germania hat Insolvenz angemeldet und ihren Flugbetrieb ab sofort eingestellt. Aber was passiert nun mit den Flugtickets und dem bereits bezahlten Geld der Passagiere, die einen Germania-Flug gebucht hatten? Wir haben die wichtigsten Antworten für euch zusammengefasst.

Welche Flieger sind betroffen?

Wie Germania in der Nacht vom 4. auf 5. Februar 2019 mitteilte, sind die Germania Fluggesellschaft GmbH und ihr Schwesterunternehmen GermaniaTechnik Brandenburg GmbH, die für technische Dienstleistungen zuständigen gewesen ist, sowie die Germania Flugdienste GmbH von der Insolvenz betroffen. Der Geschäftsbetrieb der Schweizer Germania Flug AG und Bulgarian Eagle fahren hingegen weiter mit dem Geschäft fort.

Die Airline hat mitgeteilt, dass Passagiere, die ihren Germania-Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, sollten sich direkt an den Veranstalter der Reise wenden, um eine Ersatzbeförderung zu erhalten. Laut Gesetzeslage habe man allerdings keinen Anspruch, wenn man sein Flugticket direkt bei Germania gebucht habe.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich einen Germania-Flug gebucht habe?
Ist der Flug bereits bezahlt, hat der Reisende zwar einen rechtlichen Anspruch auf den Rücktritt aus dem Vertrag und eine Rückerstattung des bezahlten Ticket-Preises. Praktisch gesehen ist der Kunde im Insolvenzrecht aber nur ein Gläubiger unter vielen. Somit muss er damit rechnen, gar kein Geld oder nur einen geringen Prozentsatz erstattet zu bekommen – und selbst das müsste er sich dann in den meisten Fällen einklagen.

Findet sich also kein Investor mehr, um Germania aus der Insolvenz zu holen, ist das Geld also tatsächlich verloren! Ein kleiner Tipp: Wer seinen Flug über ein Reiseportal gewählt und im Zuge dessen auch ein Hotel gebucht hat, hat möglicherweise einen Reisesicherungsschein erhalten. Somit gilt dasselbe Recht wie bei Pauschalreisen: Der Schein sicher im Falle einer Insolvenz die geleistete Vorauszahlung ab und übernimmt somit auch die Kosten für den Rückflug.

Muss Germania mir einen Ersatzflug anbieten?
Kurz gesagt: Nein. Nach einem Insolvenzantrag darf eine Fluglinie keine Geschäfte mehr betreiben. Dennoch ist es mögliche, dass andere Airlines mit der Durchführung der bereits gebuchten Flüge beauftragt werden. Die Kosten für solche Umbuchungen dürfen diese Airlines dann selbst bestimmen.

Aber Vorsicht! Wer derzeit unterwegs ist und mit Germania seinen Rückflug gebucht hat, muss wohl auf eigene Kosten einen Ersatzflug buchen. Da dies unter Umständen recht kurzfristig passieren muss, könnte das ziemlich teuer werden.

Pauschalreise mit Germania-Flug als Ausnahme
Glück im Unglück haben Kunden, die im Rahmen einer Pauschalreise einen Germania-Flug gebucht haben. Denn Reiseveranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern. Sie dürfen Zahlungen erst entgegennehmen, wenn dem Passagier ein Reisesicherungsschein ausgehändigt wurde. Der Veranstalter muss im Fall von Insolvenz den gezahlten Reisepreis und notwendige Aufwendungen erstatten.

Pauschalreisende können somit einen Ersatzflug vom Veranstalter verlangen. Auch ist es möglich, den Reisevertrag zu kündigen und den gesamten Reisepreis zurückzufordern. Sollte der Veranstalter dies nicht zur Kenntnis nehmen, können Reisenden sogar selbst einen neuen Flug buchen – und das ganz auf Kosten des Veranstalters.

Wichtig: Belege aufheben!
Fluggäste von der Fluggesellschaft Germania sollten alle verfügbaren Informationen sorgfältig dokumentieren, damit sie Streichungen und Verschiebungen im Ernstfall beweisen können.