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Die Retter in der Not…

Feuerwehreinsätze – Wer zahlt dafür?

Wenn es irgendwo qualmt oder brennt – dann ist sie ganz schnell zur Stelle: Die Feuerwehr.
Doch nicht nur bei Bränden, sondern auch bei Unfällen, Bergungen oder Überschwemmungen eilen die Frauen und Männer der Feuerwehr stets zu Hilfe.
Dafür sind die oftmals auch noch ehrenamtlich arbeitenden Rettungskräfte Tag und Nacht im Einsatz…aber wer bezahlt eigentlich diese Einsätze?

Verschiedene Regelungen

Ob und von wem die Einsatzrechnung bezahlt wird, entscheidet jedes Bundesland selbst. Die Regelungen sind im jeweiligen Feuerwehrgesetz des Landes niedergeschrieben.
Grundsätzlich gilt aber die Faustregel: Die Hauptaufgaben der Feuerwehr – sprich die Brandbekämpfung und Rettung von Mensch und Tier – müssen wir nicht aus eigener Tasche bezahlen. In der Regel gehen diese auf Kosten der Staatskasse und werden von den Gemeinden übernommen.
Es gibt aber auch einige Fälle, in denen die Kosten für einen Feuerwehreinsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
 
Zahlen bitte!
Wenn…

… ein Feuerwehreinsatz vorsätzlich mit falschen Absichten verursacht wird. Darunter zählt zum Beispiel Brandstiftung oder auch das grundlose Aktivieren der Brandmeldeanlage. Auch Scherzanrufe gehören dazu.

… ein Fahrzeughalter durch den „Einsatz oder Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen“ einen Einsatz der Feuerwehr verursacht.
Dabei wird auch zur Kasse gebeten, wenn ein falscher Alarm über ein automatisches Notrufsystem abgesetzt wurde. Die sind die heutzutage in vielen Autos eingebaut.
 
Zahlen auch, wenn…

… durch den Alarm einer Brandmeldeanlage mit automatischer Übertragung des Alarms ein Einsatz ausgelöst wurde, ohne, dass ein Schadenfeuer vorlag.

… wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Verwendung mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand.
 
Zahlen oder nicht zahlen?

Es gibt auch einige Einsatzfälle, deren Kostenübernahme sich diskutieren lässt.
So zum Beispiel bei dem Punkt „Fahrlässigkeit“. Gesetzlich ist in den Ländern festgehalten, dass in diesem Fall der Verursacher der Gefahr zur Kasse gebeten wird. In der Praxis sieht das ganze jedoch etwas anderes aus und oft müssen Gerichte entscheiden, wo Unkenntnis aufhört und Fahrlässigkeit beginnt.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Geschichte eines Lehrers aus Bad Dürkheim.
Er hatte zusammen mit seinen Schülern im Arbeitslehreunterricht Pommes Frites zubereitet, vergaß danach einen Kochtopf mit Frittier-Fett auf dem Herd und löste damit einen Brand aus, zu dem 18 Feuerwehrleute ausrückten. Der Lehrer musste die Kosten von 1420,80 Euro aus eigener Tasche zahlen. Er handelte grob fahrlässig, denn – so entschied ein Gericht – er hätte wissen müssen, dass beim Erhitzen von Frittier-Fett ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Die Feuerwehr als Katzenretter?

Denkt man an die Feuerwehr, ist oftmals das Bild von einer Katze, die auf einen hohen Baum geklettert ist und nicht mehr alleine runterkommt, nicht weit entfernt. Auch, wenn sich das Tier in dieser Situation für die meisten Katzenbesitzer in einer wirklichen „Notlage“ befindet, heißt das nicht, dass der Feuerwehreinsatz kostenlos sein wird.
Die Begründung dagegen lautet, dass die Katze eventuell gar keine Hilfe benötigt hätte und es wieder ganz alleine vom Baum geschafft hätte. Wer die Kosten für die Katzenrettung übernimmt, hängt am Ende von den Umständen des Einsatzes und vielleicht von der Tierliebe der Feuerwehrleute ab.

Eine Versicherung kann helfen

Wie zu Beginn bereits angesprochen, eilt die Feuerwehr auch bei Wasserunfällen zu Hilfe – zum Beispiel - wenn während schwerer Unwetter Keller volllaufen. In den meisten Fällen werden die Kosten für den Einsatz aber nicht von der Gemeinde übernommen.
Besitzt man einen Keller, ist daher zu überlegen, sich gegen einen solchen Fall zu versichern.

Aber Achtung: Eine normale Hausratsversicherung reicht hier nicht aus, denn die schließt meist nur Leitungswasserschäden – zum Beispiel nach einem Rohrbruch – ein.
Um sich auch gegen Unwetterschäden zu versichern, ist eine sogenannte Elementarschaden-Versicherung nötig.