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Was ist zu tun bei Sturmschäden?

​Nach Orkan "Sabine" - das solltest Du als Hausbesitzer beachten

Seit Sonntagnacht macht Orkantief Sabine ordentlich Wind in Baden & der Pfalz. Abgedeckte Dächer, kaputte Fenster und umgestürzte Bäume sind vielerorts die Folge. Wir geben dir als Hausbewohner wertvolle Tipps, falls "Sabine" auch bei dir Spuren hinterlassen hat.

Sturmfolgen direkt sichten

Sobald der Sturm abgeklungen ist, kannst du als Hausbesitzer gefahrlos dein Haus begutachten, um mögliche Schäden und Gefahrenquellen zu entdecken: Sind Balkontüren und Fenster in Ordnung? Sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf dem Dachfirst? Haben Äste und Bäume die Regenrinnen gelockert? All das uns ggf. mehr solltest du in Ruhe begutachten.
 
 
Auch eine „Sichtprüfung“ des Hausdachs gehört zu den ersten wichtigen Maßnahmen. Das heißt, das Dach von der Straße, vom Dachfenster oder dem Balkon aus begutachten, ohne es zu betreten. Peter Schnitzler von der ERGO Versicherungsgruppe empfiehlt, alle festgestellten Schäden zu fotografieren. Wenn du in der Umgebung unmittelbare Gefahrenquellen entdeckst – wie zum Beispiel einen auf die Straße gestürzten Baum –, solltest du diese umgehend durch die Feuerwehr beseitigen lassen, um dich und andere nicht zu verletzen.

Kleine Schäden sofort beheben - aber mit Vorsicht!

Kleinere Schäden, wie zerstörte Fensterscheiben, solltest du sofort provisorisch beheben, um so mögliche Folgen wie eindringendes Regenwasser zu verhindern. „Ist Wasser bereits in den Wohnraum gelangt, gilt es alle elektrischen Geräte vom Netz zu nehmen oder noch besser: den Strom abzuschalten. Dann sorgfältig prüfen, ob die Geräte mit Wasser in Berührung gekommen oder beschädigt sind“, rät Peter Schnitzler. Denn dann könnte ihre Inbetriebnahme unter Umständen lebensgefährlich sein. Wichtig: Mit den allgemeinen Aufräum- und Reparaturarbeiten oder der Beauftragung eines Handwerkers unbedingt warten, bis die Versicherung beziehungsweise der zuständige Schadensermittler den Schaden an deinem Haus begutachtet hat.
 
 
Versicherer kontaktieren

Als Betroffener solltest du deine Wohngebäudeversicherung direkt nach der ersten Sichtung der Schäden kontaktieren. Laut Peter Schnitzler sind dafür folgende Angaben notwendig: Eine möglichst genaue Beschreibung der Schäden, deren Umfang – beispielsweise vier Fenster im Erdgeschoß, eines im ersten Stock – und die ungefähre Schadenshöhe. Die Fotos der Sturmschäden dienen als eindeutiger Nachweis und unterstützen bei der Einschätzung der Schadenshöhe.

Er rät außerdem, beschädigte Gegenstände nicht vorschnell zu entsorgen, sondern sie zum Schadensnachweis aufzubewahren. Auch Quittungen können helfen, die Schadenshöhe zu ermitteln. Wer keine Rechnungen mehr hat, sollte versuchen, den Zeitpunkt der Anschaffung und den Neupreis anzugeben. 

Wichtig dabei ist, dass die Gefahr „Sturm“ explizit in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein muss. Um eine schnelle Ersatzleistung zu gewährleisten, gibt es bei vielen Versicherern auch die Möglichkeit, Schäden direkt online zu melden.