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Wann kriegen Urlauber ihr Geld zurück?

Corona-Virus: Was Urlauber jetzt wissen müssen

In den norditalienischen Regionen Lombardei und Venetien stehen Gemeinden unter Quarantäne und das öffentliche Leben ist eingeschränkt. Die Zahl der Toten durch das Corona-Virus ist in Italien auf elf gestiegen und mehr als 200 Menschen sind infiziert. Unternehmen weisen ihre Mitarbeiter in den Gebieten an, zu Hause zu bleiben. Die italienische Regierung hat eine Notfallverordnung verabschiedet. Aber was ist mit den Urlaubern?

Wer seine Reise nach Italien aus Angst vor Ansteckung nicht antreten möchte, muss die Stornierungskosten selbst tragen. Dies ist der Fall, solange das Auswärtige Amt keine Reisewarnung ausspricht. Das bestätigt auch unser Radio Regenbogen Rechtsexperte Ingo Lenßen: 
 

Tatsächlich ist man drauf angewiesen, was das Auswärtige Amt dazu sagt. Wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung rausgibt, dann darf man die Reise tatsächlich kostenlos stornieren.

Sobald das Auswärtige Amt eine Reisewarnung veröffentlicht, berufen sich die Reiseveranstalter meist darauf und Pauschalreisende können somit stornokostenfrei von der vertraglich vereinbarten Reise zurücktreten.
Wer seine Reise mit dem Auto oder der Bahn antritt und kein Pauschalangebot gebucht hat, hat nach deutschem Reiserecht keinen Vertrag geschlossen. Diese Urlauber müssen mit ihren italienischen Vertragspartnern verhandeln und auf Kulanz hoffen.

Reisewarnung besteht derzeit nur für die chinesische Provinz Hubei

Urlaubsreisen in die vom Corona-Virus am stärksten betroffene chinesische Provinz Hubei können Urlauber nach der offiziellen Reisewarnung für die Region kostenfrei stornieren oder die Reise vorzeitig abbrechen – zumindest wenn eine Pauschalreise gebucht wurde. Für andere stärker betroffene Gebiete in Südkorea, Japan und Italien gibt derzeit keine offizielle Reisewarnung.
 

ÖBB und Lufthansa bieten Umbuchungen an

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bieten aktuell an, dass Tickets für den Personenverkehr von und nach Italien bis einschließlich Mittwoch, 26. Februar, gratis storniert werden können. Generell darf das Ticket vor dem ersten Geltungstag storniert werden, solange der Kunde die Buchung noch nicht als PDF-Ticket erhalten habe, heißt es bei der ÖBB.
Auch die Lufthansa versichert ihren Passagieren, dass diese kostenfrei umbuchen oder stornieren können, falls sie ihre Reise wegen geänderter Einreisebestimmungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus nicht antreten können.

Können sich Urlauber auf die Reiserücktrittversicherung berufen?

Eine Reiserücktrittversicherung erstattet die Kosten bei Nichtantritt der Reise nur dann, wenn die Reise aus persönlichen Gründen nicht angetrten wird, beispielsweise durch einen Todesfall in der Familie oder einer schweren Erkrankung des Reisenden. Eine Reiserücktrittversicherung nützt also bei unvermeidbaren Umständen (höherer Gewalt) nichts.