Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bieten aktuell an, dass Tickets für den Personenverkehr von und nach Italien bis einschließlich Mittwoch, 26. Februar, gratis storniert werden können. Generell darf das Ticket vor dem ersten Geltungstag storniert werden, solange der Kunde die Buchung noch nicht als PDF-Ticket erhalten habe, heißt es bei der ÖBB.
Auch die Lufthansa versichert ihren Passagieren, dass diese kostenfrei umbuchen oder stornieren können, falls sie ihre Reise wegen geänderter Einreisebestimmungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus nicht antreten können.
Können sich Urlauber auf die Reiserücktrittversicherung berufen?
Eine Reiserücktrittversicherung erstattet die Kosten bei Nichtantritt der Reise nur dann, wenn die Reise aus persönlichen Gründen nicht angetrten wird, beispielsweise durch einen Todesfall in der Familie oder einer schweren Erkrankung des Reisenden. Eine Reiserücktrittversicherung nützt also bei unvermeidbaren Umständen (höherer Gewalt) nichts.