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Wer in den letzten Monaten Kurzarbeitergeld bezogen hat, dem droht eine Steuernachzahlung. Aber wie kann das sein? Das Kurzarbeitergeld ist doch steuerfrei!?

Steuernachzahlung durch Kurzarbeit?

Es stimmt zwar; das ausgezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Aber es wird bei der Steuererklärung dem normalen Gehalt angerechnet. Das sorgt möglicherweise für einen höhren Steuersatz. So kann es unter Umständen zu Steuernachzahlungen kommen.

Eins vorneweg: Pauschal können wir nicht vorhersagen, wer Steuern nachzahlen muss und wer nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Aber eines musst du wissen: Der Steuersatz, der angibt, wie viel Steuern wir zahlen müssen, kann sich durch eine . Und dieser höhere Steuersatz wird dann auf das normale Einkommen angewendet. Letzten Ende hängt es dann aber auch davon ab, wie viel Lohnsteuer jemand schon vorausgezahlt hat.

Doch woher können wir wissen, ob wir in eine höhere Steuerklasse fallen? Zenon Bilaniuk ist vom Bund der Steuerzahler (BdSt) und Vorsitzender des Landesverbands Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich um einen Verein, der die Interessen der Steuerzahler vertritt und unter anderem in Landesverbänden organisiert ist.  Bilaniuk rechnet damit, dass es bei vielen nächstes Jahr zu Steuernachzahlungen kommen wird. Ganz Pauschal kann auch er keine Aussage machen, bei welchen Personen die Nachzahlung kommt, denn dafür komme es immer wieder auf viele unteschiedliche Faktoren des Einzelfalls an. Grundsätzlich sagt er aber: "Je höher die Einkünfte und je länger der Bezug von Kurzarbeitergeld,  desto höher kann die Steuernachzahlung ausfallen."

Am Ende entscheidet der Steuersatz

Peter Lezoch ist im Vorstand der Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. (LohiBW) und sagt:  "Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es erhöht den persönlichen Steuersatz mit dem das restliche Einkommen zu versteuern ist".  Das ist vor allem bei denen, die weniger als 100 Prozent in Kurzarbeit waren, beispielsweise bei 50 Prozent, der Fall. Eine mögliche Entwarnung gibt es für diejenigen, die 100 Prozent in Kurzarbeit waren, wie sich aus den Rechenbeispielen (siehe unten) ergeben hat.

Die LohiBW ist einer von ca. 800 Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland. Obwohl wir mit unseren Büros ausschließlich in Baden-Württemberg vertreten sind, gehören wir mit ca. 180.000 Mitgliedern zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland und sind der größte Lohnsteuerhilfeverein in Baden-Württemberg. Die LohiBW und der BdSt sind jedoch zwei rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Vereine. 

Tipp vom Experten

Peter Lezoch rät allen, die eine Steuernachzahlung befürchten, zu einer sinnvollen Einteilung des Kurzarbeitergeldes, sofern möglich :

"Beziehern von Kurzarbeitergeld würde ich als groben Richtwert und in Abhängigkeit vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis anraten etwa 10 bis 20 Prozent des erhaltenen Kurzarbeitergeldes als Notgroschen für eine potenzielle Steuernachzahlung beiseite zu legen."

Um zu verdeutlichen, welche Mitarbeitergruppen möglicherweise Steuernachzahlungen zu befürchten haben, kannst du dir unsere Rechenbeispiele anschauen, die wir mithilfe von Peter Lezoch vom Bund der Steuerzahler exemplarisch hierunter aufgelistet haben:

Exemplarische Rechenbeispiele

Person A:  
Alleinerziehend mit Kind, Bruttolohn: 3000 Euro, 4 Monate im Jahr 2020 in Kurzarbeit  

bei  100 Prozent

bei  50 Prozent

Person B:
Verheiratet mit zwei Kindern, Bruttolohn: 3000 Euro, 4 Monate im Jahr 2020 in Kurzarbeit  

bei 100 Prozent

bei  50 Prozent

Person C:
Single ohne Kinder, Bruttolohn: 3000 Euro, 4 Monate im Jahr 2020 in Kurzarbeit  

bei 100 Prozent

bei  50 Prozent