Teilnahmebedingungen "MIT RADIO REGENBOGEN APP ZU DEN STARS"
Teilnahmebedingungen "MIT RADIO REGENBOGEN APP ZU DEN STARS"
Teilnahmebedingungen "MIT RADIO REGENBOGEN APP ZU DEN STARS"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt)
Name des Gewinnspiels: „MIT RADIO REGENBOGEN APP ZU DEN STARS“
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
4. Gewinnspieldauer
Registrierungszeitraum: 27.06.2025 bis 18.08.2025
Gewinnspielzeitraum: 04.07.2025 bis 18.08.2025
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Die Teilnehmer downloaden sich die kostenlose RADIO REGENBOGEN-App und melden sich über das Anmeldeformular auf der App zum Gewinnspiel an.
Sämtliche Anmeldungen landen in einem Lostopf.
Ermittlung der Gewinner
Die Teilnehmer können sich jederzeit für alle Konzerte bewerben, im Aktionszeitraum werden jede Woche Tickets für den „Star der Woche“ der Woche ausgelost:
Vor jeder Gewinn-Runde wird aus allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen ein Teilnehmer ausgelost und von einem RADIO REGENBOGEN-Moderator aus dem Studio zurückgerufen. Ist der Teilnehmer erreichbar, erhält er zwei Tickets für den „Star der Woche“.
Ist der Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der oben genannte Vorgang wiederholt sich.
6. Gewinn
Der Gewinner bekommt zwei Tickets für den „Star der Woche“.
Die Konzerte finden an folgenden Tagen statt:
25.07. Alvaro Soler – Balingen
25.07. Wincent Weiss – Mosbach
01.08. Rea Garvey – Villingen-Schwenningen
02.08. Johannes Oerding – Schwetzingen
03.08. Bryan Adams – Schwetzingen
07.08. James Blunt – Schwetzingen
09.08. Lost Frequencies – Schwetzingen
10.08. Robbie Williams – Frankfurt
17.08. AC/DC – Karlsruhe
22.08. Alvaro Soler – Bruchsal
23.08. Fantastische 4 – Ladenburg
24.08. Rea Garvey & Clockclock – Bruchsal
26.08. Wincent Weiss - Freiburg
7. Gewinnausschüttung
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden.
Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach der Ausschüttung herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet Gewinne nicht an Minderjährige aus.
Die Gewinner erhalten ihre Konzerttickets in der Regel per Post (bei Robbie Williams online). Sollte aus Gründen höherer Gewalt (Krankheit, Flug- oder Zugausfälle, Katastrophe, behördliche Sperrung, etc.) das Konzert ausfallen oder die rechtzeitige Anreise (z.B. aufgrund von Streiks) nicht möglich sein, entfällt auch die Gewinnerfüllungspflicht von RADIO REGENBOGEN.
Jeder Teilnehmer kann im Aktionszeitraum nur einmal gewinnen.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum im Programm von RADIO REGENBOGEN gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats. Er kann Teilnehmer auch außerhalb der Gewinnrunden zu Werbezwecken für diese Aktion anrufen, aufzeichnen und im Programm senden. Ein Telefonat mit einem Moderator hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance und der angerufene Teilnehmer hat außerhalb der Gewinnspielrunden keinen Anspruch auf den Gewinn.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
Bei allen Gewinnen behält sich der Veranstalter vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm von RADIO REGENBOGEN, auf www.regenbogen.de, sowie auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN in Wort und/ oder Bild zu berichten.
Foto/Bild
Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft zu Foto/ Filmaufnahmen bei den Konzerten. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel stehen in den gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele, die jederzeit unter www.regenbogen.de/datenverarbeitung-bei-gewinnspielen einsehbar sind.
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Newsletter
Der Teilnehmer kann per Checkbox und anschließendem Double-Opt-In (über die angegebene E-Mail-Adresse) einen kostenlosten Newsletter von RADIO REGENBOGEN abonnieren. Dieser Vorgang ist jederzeit widerrufbar ([email protected]). Das Abonnieren ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf eine mögliche Gewinnchance.
13. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
14. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
15. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Juni 2025