Teilnahmebedingungen Comedy-Straßenbahn
Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN Comedy-Straßenbahn"
Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN Comedy-Straßenbahn"
1. Veranstalter des Gewinnspiels
Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695 im Auftrag von RADIO REGENBOGEN.
Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt.
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
Partner der Aktion ist der Mannheimer Comedy-Cup und die RNV Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in Mannheim.
4. Gewinnspieldauer
Registrierungszeitraum: 24.10. – 03.11.2025
Gewinnspielzeitraum: 27.10. – 03.11.2025
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
5. Ablauf des Gewinnspiels
Die Teilnehmer downloaden sich die kostenlose RADIO REGENBOGEN-App und melden sich über das Anmeldeformular auf der App zum Gewinnspiel an.
Sämtliche Anmeldungen landen in einem Lostopf.
Ermittlung der Gewinner
Im Aktionszeitraum gibt es mehrmals Tickets für die RADIO REGENBOGEN-Comedy-Straßenbahn zu gewinnen.
Vor jeder Gewinn-Runde wird aus allen bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anmeldungen ein Teilnehmer ausgelost und von einem RADIO REGENBOGEN-Moderator aus dem Studio zurückgerufen. Ist der Teilnehmer erreichbar, erhält er 2 Tickets für die RADIO REGENBOGEN-Comedy-Straßenbahn am 03. November 2025.
Ist der Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der oben genannte Vorgang wiederholt sich.
6. Gewinn
Jeder Gewinner erhält 2 Tickets für die RADIO REGENBOGEN-Comedy-Straßenbahn.
Die Fahrt ist am 03. November 2025 durch Mannheim.
Der Check In beginnt um 17.30 Uhr am City-Airport Mannheim.
Abfahrt ist um 18.00 Uhr. Die Straßenbahn wartet nicht auf verspätete Gäste.
Die Fahrt dauert ca. 1 Stunde.
7. Gewinnausschüttung
Die Gewinner erhalten eine Gewinnbestätigung per E-Mail und stehen am 03. November auf der Gästeliste.
Jeder Teilnehmer kann nur einmal im Aktionszeitraum Plätze für die Comedy-Straßenbahn gewinnen, eine Übertragung ist nicht erlaubt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Der Gewinner und seine Begleitperson sind selbst verantwortlich rechtzeitig am City-Airport Mannheim zu sein, bei verspäteter Ankunft entfällt der Gewinnanspruch.
8. Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren: Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
9. Einverständniserklärung
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts - online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
Foto-/Bild-/Tonaufnahmen.
Die Teilnehmer der Comedy-Straßenbahn erklären mit der Teilnahme ihre grundsätzliche Bereitschaft zu Foto-/ Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung. Die Teilnehmer der Veranstaltung übertragen die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter, sowie an die Partner der Aktion
Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder von den Teilnehmern der Comedy-Straßenbahn noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet. Die Foto- und Filmaufnahmen dürfen zeitlich unbegrenzt und auf regenbogen.de sowie auf den Social-Mediaseiten von RADIO REGENBOGEN, des Mannheimer Comedy-Cups und der RNV veröffentlicht werden. Die Tonaufnahmen dürfen zeitlich unbegrenzt im Programm von RADIO REGENBOGEN ausgestrahlt werden.
10. Datenschutzhinweise
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).
Der Veranstalter nimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können in unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnommen werden, diese sind hier einsehbar: https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
Mannheim, im Oktober 2025