Waldbesucherinnen und -besucher sind angehalten, sich an die folgenden Regeln zu halten, damit es in den Wäldern nicht zu Bränden kommen kann:
Von Anfang März bis Ende Oktober darf im Wald nicht geraucht werden.
Erlaubt ist das Feuermachen nur an offiziellen und fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen. Wenn die Waldbrandgefahr besonders hoch ist, können die örtlichen Forstämter das Feuermachen ganz verbieten.
Mitgebrachte Grillgeräte dürfen nicht benutzt werden.
Offenes Feuer muss mindestens 100m vom Waldrand entfernt sein.
Wenn Sie doch ein Feuer machen, ist es wichtig, dieses zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen der Feuerstelle zu löschen.
Die Stadt Heidelberg verweist weiterhin darauf, dass schon brennende Zigaretten oder Metallstücke auf dem Boden Brände auslösen können. Auch eine Glasscherbe kann durch den Brennglaseffekt ein Feuer entfachen: Dabei werden Lichtstrahlen gebündelt und das kann zu starker Erhitzung und der Entzündung von umliegendem Material führen.
Brand so schnell wie möglich melden!
Sollte es zu einem Brand kommen, sollten Sie den Brand so schnell wie möglich melden.
Auch im Schwarzwald gibt es bereits Verbote wegen des steigenden Risikos für Waldbrände.