Ermittlungsverfahren gegen Löbel eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel eingeleitet.
Laut der Staatsanwaltschaft hat ein Vorprüfungsverfahren ergeben, dass im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim, der Vergütung von Personal und einer dem Beschuldigten zuzurechnenden GmbH ein Anfangsverdacht für die Begehung mehrerer Straftaten, u. a. der Untreue, besteht.
Auch steht die sog. „Maskenaffäre“ gegen Löbel im Raum. Ihm wird Bestechlichkeit von Mandatsträgern in Zusammenhang mit der Vermittlung von Maskengeschäften vorgeworfen. Seine Firma solle Provisionen in Höhe von rund 250 000 Euro kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Masken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelt habe. Deshalb hat die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart den Vorwurf der Bestechlichkeit geprüft, aber mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Es bestehe laut Generalstaatsanwaltschaft kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der privaten Vermittlungstätigkeit Löbels und dessen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter. Nach Bekanntwerden der „Maskenaffäre“ zog sich Löbel aber Anfang März bereits aus der Politik zurück. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern weiter an.