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Keine Corona-Lockerung zwischen den Jahren in Baden-Württemberg!

Vor knapp einer Woche einigten sich die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen auf neue Corona-Maßnahmen für den Dezember. Das Ergebnis war eine generelle Kontaktverschärfung von der Weihnachten, Silvester und Neujahr ausgenommen sein sollten. In Baden-Württemberg soll zwischen den Jahren nun eine andere Regelung gelten.

Inhalt der beschlossenen Corona-Maßnahmen für den Dezember ist unter anderem, dass es bis zum 20. Dezember zu keinen Lockerungen kommt. Außerdem wurde eine weitere Kontaktbeschränkung beschlossen: Treffen sollen auf maximal 5 Personen aus höchstens 2 Haushalten begrenzt werden.

Bundesweite Sonderreglungen waren aber für Weihnachten, Silvester und Neujahr vorgesehen. Genauer gesagt, sollten Treffen von bis zu 10 haushaltsfremden Personen erlaubt werden. Von dieser Obergrenze sind Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren ausgeschlossen. Für Baden-Württemberg sollen nun allerdings etwas andere Regeln gelten.

Hier findest du weitere Beschlüsse der Corona-Verordnung

Verschärfte Kontaktbeschränkung zwischen den Jahren

In Baden-Württemberg gilt die Entschärfung der Kontaktbeschränkung weiterhin für die Weihnachtsfeiertage. Ebenso sollen Hotelübernachtung in diesem Zeitraum weiterhin erlaubt werden. Unmittelbar danach soll es aber eine erneute Verschärfung der Maßnahmen geben. Das bedeutet, dass an Silvester und Neujahr dieselben Regeln wie vor Weihnachten gelten. Diese Regelung folgt einer Verständigung Winfried Kretschmanns mit seinen Kabinettskollegen.

Treffen von bis zu 10 haushaltsfremden Personen sind dementsprechend an Silvester und Neujahr verboten. Hier gilt wieder die die Beschränkung von maximal 5 Teilnehmenden aus höchstens zwei Haushalten – so wie für den restlichen Dezember. Nach Angaben des Staatsministeriums soll diese Verordnung bereits morgen in Kraft treten.