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Ausgangsbeschränkung: Was heißt das eigentlich?

Bei einigen mag vermutlich Verwirrung auftreten, wenn von Ausgangssperre und Ausgangsbeschränkung die Rede ist. Denn was heißt das eigentlich und wo liegt der Unterschied?

In den letzten Wochen wurden im Bezug auf die Corona-Politik mehrmals Ausgangssperren und -beschränkungen thematisiert. Doch was ist eigentlich der Unterschied?
 
Beides bezieht sich auf ein Verbot, dass für einen bestimmten Zeitraum gilt und es nicht erlaubt, das eigene Grundstück zu verlassen, um öffentliches Gelände zu betreten. Es gibt jedoch für gewisse Personengruppen Ausnahmen.
 
Die beiden Begriffe Ausgangsbeschränkung sowie Ausgangssperre sind juristisch nicht eindeutig definiert und insofern Auslegungssache. 
 
Eine Form der Definition

Die bayrische Regierung formulierte bereits härtere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens. Aus dem Bericht ihrer Kabinettssitzung vom 6. Dezember geht folgender Unterschied der beiden Begrifflichkeiten hervor:
 
Eine Ausgangsbeschränkung gilt überall in Bayern. Das Haus darf nur aus bestimmten Gründen verlassen werden. Dazu gehören der Beruf, medizinische Versorgung, Blutspende, Einkäufe, Sport und Bewegung, das Nachgehen des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung von Sterbenden und Unterstützungsbedürftigen sowie der Besuch von Gottesdiensten, zulässigen Versammlungen, Ausbildungsstätten und eines weiteren Hausstandes gemäß der Corona-Vorschriften. 
 
Für Corona-Hotspots gilt in Bayern allerdings eine sogenannte Ausgangssperre. Sie stellt eine verschärfte Form der Kontaktbeschränkung dar.

Auch hier ist das Verlassen des eigenen Grundstücks erlaubt. Jedoch sind hier die Bedingungen dafür verschärft. Es ist lediglich erlaubt, um dem Beruf, medizinischen Notfällen, dem Sorge- und Umgangsrechts nachzugehen, Sterbende und Unterstützungsbedürftige zu begleiten oder Gottesdienste an Weihnachten zu besuchen. Ähnlich gewichtige Gründe, die nicht aufgelistet sind, können auch als triftiger Grund wahrgenommen werden.
  
Was gilt für Baden-Württemberg?

Heute, am 11. Dezember, äußerte sich auch Winfried Kretschmann bei einer Regierungspressekonferenz zu neuen Maßnahmen, um in Baden-Württemberg das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bekommen. 
 
Kretschmann betont, dass wir uns in einer Krisensituation befinden. Der Versuch, die Situation mit vergleichsweise milden Maßnahmen in den Griff zu bekommen, sei gescheitert. Nun müssen striktere Regelungen her, um das Ziel zu erreichen: Eine beherrschbare und kontrollierbare Infektionslage der Corona-Pandemie.
 
Ab dem 12. Dezember, also ab morgen, gilt auch in Baden-Württemberg eine allgemeine Ausgangsbeschränkung.
 
Regeln von 20 bis 5 Uhr
 
Voraussetzungen, um das eigene Grundstück zu verlassen, sind in ganz Baden-Württemberg folgende triftige Gründe:

Das Nachgehen beruflicher Tätigkeiten, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, die Begleitung von Minderjährigen, Unterstützungsbedürftigen und Sterbender sowie der Besuch von Ausbildungs- und Kindertagesstätten. Private Veranstaltungen dürfen in diesem Zeitfenster lediglich an Weihnachten besucht werden, das bedeutet vom 23. Bis 27. Dezember.
 
Regeln von 5 bis 20 Uhr
 
Tagsüber gibt es ein paar Unterschiede bezüglich der Regelungen, um das Corona-Infektionsgeschehen einzudämmen.  Die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung sind dementsprechend etwas lockerer. Tagsüber erlauben einem somit dieselben Gründe wie nachts das Verlassen der eigenen Wohnung.

Hinzu kommen noch weitere Anlässe, die einem ebenso das Betreten öffentlichen Geländes von 5 bis 20 Uhr genehmigen:

Private Veranstaltungen mit dem eigenen Haushalt oder maximal fünf Personen aus ezwei unterschiedlichen Haushalten, der Besuch des Einzelhandels, Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Sport und Bewegung an der frischen Luft.
 
Diese Regeln gelten für den Zeitraum der nächsten vier Wochen. Weitere Maßnahmen, die bei der Landespressekonferenz verkündet wurden und wie wahrscheinlich ein Lockdown nach Weihnachten ist, erfährst du hier.