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Lockdown bis 7. März verlängert

Bund und Länder beschließen Verlängerung des Lockdowns

Beim heutigen Corona-Gipfel haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder beschlossen, den Lockdown bis 7. März zu verlängern. Weitere Corona-Maßnahmen werden geändert bzw. Entscheidungen den Ländern überlassen.

Wie Bundeskanzlerin Merkel (CDU), Michael Müller (SPD) und Markus Söder (CSU) bei der anschließenden Pressekonferenz bekanntgaben, herrsche trotz sinkender Infektionszahlen weiterhin große Unsicherheit aufgrund der Mutationen des Corona-Virus. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus werden daher wie folgt verlängert bzw. geändert:

Verlängerung des Lockdowns

Aus dem Beschlussentwurf des Kanzleramts im Voraus des heutigen Corona-Gipfels ging hervor, den Lockdown zunächst bis zum 14. März zu verlängern. Laut Arbeitspapier der Länder solle der Lockdown nur bis zum 7. März verlängert werden. Wie Kanzlerin Merkel nun bekanntgab, haben sich Bund und Länder auf die Verlängerung des Lockdowns bis 7. März geeinigt. Hierzu geht aus dem Beschlussentwurf nochmals der eindeutige Appell hervor:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.

Frisöre öffnen ab 1. März

Auch im Bezug auf Öffnung von Frisören waren sich Bund und Länder um Voraus uneinig. So schlug das Länderpapier eine Öffnung am 22. Februar vor, das Kanzleramt wiederum den 1. März. Hier haben sich die Bundeskanzler sowie die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten nun auf den 1. März geeinigt. Dies geschehe allerdings nur "unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken".

Im Arbeitspapier der Länder lautet die Begründung für die Priorität bei Frisören:

Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.

Nächster Öffnungsschritt ab Inzidenzwert 35

Wie die Kanzlerin ebenfalls bekanntgab, sei "der nächste, größere Öffnungsschritt" erst ab einem Inzidenzwert von 35 Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche möglich. Dies beinhalte dann die Öffnung des Einzelhandels (ein Kunde pro 20 Quadratmeter) sowie Museen, Galerien und körpernahe Dienstleistungsbetriebe.

Öffnung von Schulen und Kitas ist Ländersache

Die Entscheidungen zur Öffnung von Schulen und Kitas sollen auf Landesebene getroffen werden. Im Beschlusspapier des Kanzlerarmts heißt es: 

Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung.

In Baden-Württemberg sollen laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann Kitas und Grundschulen nach den Faschingsferien am 22. Februar schrittweise wieder öffnen
"Die Öffnung von Kitas und Grundschulen hat höchste Priorität", so Kretschmann. Für weiterführende Schulen bleibe es vorerst beim Distanzunterricht.

Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Unabhängig von den heutigen Beschlüssen sind die bisherigen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg ab morgen, Donnerstag 11. Februar, aufgehoben. Das bedeutet, dass sich alle Baden-Württemberger tagsüber (zwischen 5 und 20 Uhr) wieder auf die Straße begeben können - auch ohne triftigen Grund.

Die landesweiten, nächtlichen Ausgangsbeschränkungen werden ebenfalls aufgehoben. Sie gelten ab Donnerstagabend dann nur noch in Regionen ab einem Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Diese Ausgangsbeschränkungen gelten dann nicht mehr wie bisher ab 20 Uhr, sondern eine Stunde später - von 21 bis 5 Uhr.