Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte zunächst, dass der bisherige Erfolg in der Bekämpfung des Corona-Virus noch äußerst fragil sei und die Maßnahmen daher weiterhin sehr ernst genommen werden müssen. Land und Bund haben sich daher auf eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen geeinigt. Die Auflagen würden im 14-Tages-Takt neu ausgewertet und geprüft. Zudem sei klar, dass Baden-Württemberg nicht von den Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz abweichen wolle.
Bis voraussichtlich Freitag werden die rechtlichen Richtlinien für die Lockerung der Maßnahmen veröffentlicht werden und eine Checkliste für Geschäfte erstellt, die am Montag wieder öffnen dürfen.
So sieht die Umsetzung der Maßnahmen für Baden-Württemberg aus
Ab 20. April gilt in Baden-Württemberg:
- KiTas bleiben weiterhin geschlossen. Eine Notfallbetreuung soll erweitert werden auf weitere Berufsgruppen: Bislang galt diese für Kinder bis zur 6. Klasse mit Eltern in systemkritischen Berufen. Diese wird auf Kinder der 7. Klasse erweitert und Eltern in Berufen mit Präsenzpflicht.
- Religiöse Veranstaltungen und Zusammenkünfte dürfen weiterhin nicht stattfinden.
- Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August untersagt. Eine maximale Teilnehmerzahl wurde noch nicht definiert.
- Zoologische und botanische Gärten bleiben geschlossen.
- Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen.
Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis mindestens 3. Mai bestehen. Das Tragen von Alltagsmasken wird dringend empfohlen im Handel oder ÖPNV. Eine Maskenpflicht wird weiterhin diskutiert. Wie Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ergänzte, würde die lokale Produktion von Schutzmasken in Baden-Württemberg stark unterstützt.
"Eine Rückkehr zur Normalität wird sicherlich noch Monate dauern", so Kretschmann und bat um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.
Wie Kultusministerin Susanne Eisenmann betont, müssen die Risikogruppen geschützt werden. Deswegen bleiben Lehrinnen und Lehrer sowie Kinder von Menschen, die der Risikogruppen angehören, vom Unterricht befreit.
Zum Thema Notfallbetreuung von Kindern, bat Eisenmann um Verständnis, dass nicht alle Kindern betreut werden können. Denn die Abstandregelungen müssen eingehalten werden und dies wäre bei zu vielen Kindern nicht möglich. Eisenmann bedankte sich bei den Betreuerinnen und Betreuern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern für ihre Unterstützung.
Diese Maßnahmen wurden zuvor von Bund und Ländern vereinbart