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Kontaktbeschränkungen bis 10. Mai verlängert

So geht es weiter mit Spielplätzen, Zoos, Gottesdiensten und Hochzeiten

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich mit den Regierungschefs der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Unter anderem ging es um die Frage, inwiefern bundesweit wieder religiöse Veranstaltungen stattfinden und ob Spielplätze geöffnet werden können.

Wie bereits vor dem Corona-Gipfel von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten bekannt wurde, werden die Kontaktbeschränkungen bis 10. Mai verlängert

In einem Presse-Statement betonte die Kanzlerin, dass es trotz der Lockerungen weiterhin wichtig sei die Distanz einzuhalten und appellierte sich an die Hygiene- und Sicherheitskonzepte zu halten. Es gebe weiterhin eine Strategie: Da es noch kein Medikament gegen das Virus gibt, gelte es weiterhin die Ausbreitung zu verlangsamen und jeder Patientin und jedem Patienten die bestmögliche Behandlung zu bieten.

Bereits vor dem Corona-Gipfel wurde spekuliert, dass es bei der Beschlussfassung und Umsetzung zu regionalen Unterschieden in den Bundesländern kommen würde. Dafür lässt die Vorlage des Corona-Kabinetts vom heutigen Donnerstag auch gewisse Spielräume. Im Laufe des Vormittags hatte der Bund eine Reihe Beschlussvorschläge geliefert.

Folgende Lockerungen der Corona-Auflagen wurden vereinbart:

  • Spielplätze dürfen laut Bund wieder öffnen. Dabei sollen Eltern darauf achten, dass überfüllte Anlagen gemieden und grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden. Diese Entscheidung wurde von den Ministerpräsidenten allerdings heftig debattiert. 
  • Neben Spielplätzen dürfen auch Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten unter strengen Hygieneauflagen im Laufe der kommenden Woche wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist besonders bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden können.
  • Bundesweit dürfen Gottesdienste und Gebetsversammlungen wieder stattfinden. Dies hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung bereits am Mittwoch für sich verkündet.
  • Religiöse Veranstaltungen wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste im kleinen Kreis werden wieder zugelassen. Dabei sollte sich jedoch die Zahl der Teilnehmer an der Familienangehörigkeit orientieren. Darüber hinaus sollten „nur unverzichtbare Personen“ zugelassen werden.
  • Trotz der ersten weitreichenden Lockerungen von Spielplätzen, Zoos, Museen und wichtigen Familienevents wie Hochzeiten oder Trauerfeiern, wird am bereits beschlossenen Verbot von Großveranstaltungen bis 31. August weiterhin festgehalten.
  • An weiteren Lockerungen im Bereich Schule werde intensiv gearbeitet. Bis zum 6. Mai soll ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen, Kindertagesstätten und zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erarbeitet werden. 
  • Künftig soll wieder ein größerer Teil der Krankenhauskapazitäten für planbare Operationen genutzt werden. Weniger Intensivbetten sollen für Corona-Patienten freigehalten werden. Die Länder sollen ab sofort mit der regionalen Steuerung übernehmen - auf der Basis eines vom Bund dafür vorgelegten Konzeptes. Eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung einer bestimmten Patientengruppe sei nicht zu rechtfertigen. Dennoch sollten ausreichend COVID-19-Behandlungskapazitäten freigehalten und an die Entwicklung der Pandemie angepasst werden.
  • Bund und Länder haben sich außerdem auf ein Warnsystem für weitere Ausbrüche von Infektionsketten geeinigt. Diese müssten frühzeitig erkannt werden.
  • Weiterreichende Entscheidung über neue Lockerungen und Öffnungen werden erst von der kommenden Bund-Länder-Beratung am 6. Mai erwartet. Dies betrifft auch eine Entscheidung über Lockerungen größerer Geschäftsbereiche sowie Restaurants und Hotels.  Auch eine Entscheidung zur Fußball-Bundesliga wurde vertagt.
     

So entscheidet die Landesregierung Baden-Württemberg 

Wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einer Pressekonferenz am Nachmittag bekannt gab, werde das Land den Vorschlägen des Bundes in den beschlossenen Punkten folgen. 

Folgende Neuerungen soll es ab kommender Woche allerdings zusätzlich geben:

  • Friseure und Fußpfleger dürfen unter strengen Hygieneauflagen wieder praktizieren 
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wird es erste Öffnungschritte geben
  • Für die außerschulische berufliche Bildung wird es ebenfalls erste Öffnungsschritte geben
  • Ausgangsbeschränkungen für Bewohner von Pflegeheimen werden gelockert
  • Beschränkungen bei Zahnärzten werden aufgehoben
  • Geschäfte mit Verkaufsflächen ab 800 Quadratmeterm dürfen wieder öffnen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte entschieden, dass die Regelung Geschäfte mit größeren Verkaufsflächen geschlossen zu halten, dem Gleichheitsgebot widerspreche. Diese Regelung werde durch entsprechende Hygiene- und Sicherheitsauflagen ausgeglichen, so Kretschmann. 

Kretschmann sei froh, dass Lockerungen für große Geschäfte, Gastronomie und Tourismus noch nicht eingeleitet wurden, da noch keine ausreichenden Zahlen über Infektionen seit Öffnung der Geschäfte vorliegen. "Wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden", betonte er.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte bereits am Mittwoch bekannt gegeben, dass alle Geschäfte unabhängig von Sortiment und Verkaufsfläche unter Auflagen ab 3. Mai öffnen können.