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Bundesländer einigen sich mehrheitlich auf Regelungen für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten!

Neue Regelungen für Inlands-Urlauber: Das ist zu beachten!

Auf Grund der steigenden Zahl an Covid-19 Neuinfektionen einigten sich die Mehrzahl der Bundesländer auf strengere Regeln für Reisende im Inland. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Am Mittwoch haben die Bundesländer mehrheitlich neue Regeln für das Beherbergen von Urlaubern aus innerdeutschen Risikogebieten beschlossen. Urlauber aus diesen Gebieten dürfen nur dann beherbergt werden, wenn diese einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser Test darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Als Risikogebiet gilt ein Gebiet ab dann, wenn darin 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche aufgetreten sind. 

Zunächst preschte unter anderem Bayern mit Beschränkungen für die Beherbergung von Touristen aus innerdeutschen Risikogebieten voran. Dort waren schon zuvor Beherbergungsverbote für Personen aus deutschen Corona-Hotspots ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses beschlossen worden. Das Bundesland zählt demnach zu den größten Befürwortern der neuen Regelung.

Keine Einheitliche Regelung für alle Bundesländer

Ziel ist es, einheitliche Bestimmungen für alle Bundesländer herzustellen. Das wurde allerdings nicht ganz erreicht, denn diese Regeln gelten zunächst nur für 11 der 16 Bundesländer. Berlin, Niedersachsen und Bremen wollten noch nicht direkt einsteigen, Mecklenburg-Vorpommern möchte bei seinen strengeren Quarantäne-Regelungen bleiben und Thüringen möchte ein Beherbergungsverbot nicht mittragen.

Von dort kommt auch die größte Kritik an dieser Maßnahme. Thüringens Ministerpräsident Ramelow (Linke) kritisierte im ZDF-heute journal, dass ein starker Ausbruch in einer einzelnen Einrichtung einen ganzen Landkreis in Haftung nehmen könne. Sinnvoller sei es ihmnach, Gesundheitsämter vor Ort die Lage beurteilen zu lassen und Entscheidungen nach deren Einschätzung zu treffen.
 
Strengere Regeln für Reisende in Mecklenburg-Vorpommern

Wer in Mecklenburg-Vorpommern in den Urlaub gehen möchte, für den gelten noch einmal strengere Regeln. Wer sich demnach innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich in nach Einreise in eine sofortige 14-tägige Quarantäne begeben. Dies sieht die dortige Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen so vor.

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