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Lenßen klärt's: Corona-Spezial zu Einreise- und Beherbungsverbot

Die Lage rund um die Corona-Pandemie verändert sich permanent. Wir bekommen täglich neue Fragen von euch. Und Radio Regenbogen-Rechtsexperte und Star-Anwalt Ingo Lenßen liefert die Antworten - diesmal zum Thema Einreise- und Beherbungsverbot:

Was ist, wenn ich in einem Risikogebiet wohne, kann ich das Risikogebiet für die Arbeit verlassen? Muss ich den Arbeitgeber informieren?

Ich würde auf jeden Fall den Arbeitgeber informieren, weil ich glaube es ist ein Gebot der Rücksichtnahme und des Respektes, dass man den Leuten, mit denen man zusammenarbeitet, solche Dinge über sich offenbart. Wobei man ja sonst immer ein bisschen vorsichtig sein sollte, was man alles über sich offenbart aber jetzt gerade in der Corona Zeit sollte man sagen, ja, ich bin hier gerade in einem Risikogebiet, ich wohne hier und müsste aus diesem Risikogebiet zur Arbeit fahren. Und dann ist es dem Arbeitgeber überlassen, ob er sagt, mach doch lieber Homeoffice. Eines darf er nicht: er kann aber nicht sagen, man muss zuhause bleiben und er zahlt kein Geld mehr. Wenn er freistellt, muss er weiterbezahlen. Man hat selbst keine Einbußen. So schätze ich es zumindest ein, weil, juristische Urteile sind dazu noch nicht ergangen. Heißt, ja informiere den Arbeitgeber, dann kann man sich auf ein Homeoffice einigen. Arbeitgeber kann aber nicht bestimmen, dass man ins Homeoffice geht, das ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Bei uns im Sendegebiet sind viele betroffen, wir liegen in diesem Dreieck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Südbaden, dann Elsass, Frankreich und Schweiz, da wird sehr viel gependelt, deshalb die Frage, wenn ich nicht im Risikogebiet wohne, mein Arbeitsplatz aber im Risikogebiet liegt, muss ich dann ganz normal zur Arbeit gehen?

Ja, grundsätzlich muss ich zur Arbeit gehen, das heißt, die Tatsache, dass der Arbeitsplatz in einem Risikogebiet liegt, entbindet dich nicht von der Pflicht, deiner Arbeit nachzukommen. Ich kann aber mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Wenn ich meine Arbeit nicht aus dem Homeoffice leisten kann, kann ich eine Freistellung vereinbaren. Aber dann verliere ich meinen Gehaltsanspruch. Das heißt, es ist ein unentgeltlicher Urlaub, den ich vielleicht mit ihm vereinbaren kann, wenn er damit einverstanden ist. Ich sehe das Problem nicht so groß. Denn wir haben die ganzen Regelungen, wie der Arbeitgeber dafür Sorge tragen muss, dass ich am Arbeitsplatz geschützt bin, das heißt Sicherheitsabstand und Maskenpflicht. Wenn das gewährleistet ist, dann kann ich meiner Arbeit nachkommen. Ich bin ein großer Freund davon, dass wir uns alle jetzt so arrangieren, dass unser normales Leben nicht zum erliegen kommt. Das heißt ich meine Ängste auch ein bisschen hintenanstelle und mich auch damit zufriedengebe, wenn man mir sagt, wir sorgen dafür, dass der Sicherheitsabstand da ist und die Hygienegebote eingehalten sind und dann sollten wir uns alle bemühen, unser normales Leben weiter zu leben.

Und manchmal ist es auch ein kleiner Tritt in den Allerwertesten, ich war auch lange im Homeoffice und wir haben auch so Lösungen, wir mussten auch gucken, dass wir den Sendebetrieb im Falle eines Falles aufrechterhalten können und ich freue mich richtig, wieder im Sozialen zu sein. Das ist was anderes, als über Mail oder Telefon zu kommunizieren, da gibt’s auch mal Missverständnisse, einfach mal wieder die Leute zu sehen. Der Seele tut das auch mal gut.

Ja klar, das ist ein ganz wichtiger Punkt, den wir gerade ein bisschen aus dem Auge verlieren. Dass das täglich miteinander, das austauschen, Menschen sich anlächeln, dass das gerade fehlt. Und damit einher geht auch eine Verarmung unseres emotionalen Lebens und da müssen wir auch wirklich aufpassen und uns alle auch anstrengen, dass das nicht ins Hintertreffen gerät.

Kommen wir nochmal zurück zu einer Frage von einer Dame aus Rheinland-Pfalz, die sagt, es gibt in Rheinland-Pfalz eine Sonderregelung, heißt das dann, wenn ein Stuttgarter zum Beispiel aus dem Risikogebiet rüber kommen möchte in die Pfalz für ein Wochenende, um Urlaub zu machen, darf der das? Und gibt’s dann einen Unterschied zwischen Hotelübernachtung und privat bei Familie oder Freunden sein?

Es gibt sicherlich einen Unterschied zwischen einer Hotelübernachtung und bei Familien übernachten. Die Hotels bekommen ja in den einzelnen Bundesländern die sogenannten Beherbergungsverbote aber auch die variieren wieder. Der eine sagt grundsätzlich nein, hier darf keiner aus einem Risikogebiet übernachten. Der andere sagt, ja, wenn du einen aktuellen Corona Test mitbringst, dann darfst du vielleicht doch bei mir übernachten. Also das sind schon Einschränkungen, die ich bei der Hotellerie Übernachtung habe. Diese Einschränkung habe ich natürlich nicht, wenn ich bei der Familie zuhause übernachte. Aber es gibt natürlich die einen oder anderen Bedenken, wenn man sagt ja, wenn du dann aus dem Risikogebiet zurückkommst, musst du 14 Tage in Quarantäne. Ich wäre in dem Moment vorsichtig mit dem Reisen. Tatsächlich in andere Bundesgebiete, es sei denn man kalkuliert einfach ein, dass man eventuell danach in eine Quarantäne muss. Auch da gibt’s wiederum die Möglichkeit, das muss man mit der örtlichen Gemeinde zuhause absprechen im Vorfeld, in wie weit die Regelungen gelockert werden können, wenn ich binnen 5 Tage negative Tests bringe. Das kann mich dann wiederum von der möglichen Quarantäne befreien. Aber es ist alles so unterschiedlich aber ich befürchte tatsächlich, dass wir diese Woche nochmal eine Neuerung der Regelung kriegen und ich hoffe sehr darauf, dass sie einheitlich ist. Tatsächlich muss ich sagen, hoffe ich sehr, dass wir da sehr vorsichtig damit umgehen mit diesen Regularien und den Einschränkungen, die wir da erleben. Ich muss leider immer wieder erfahren, dass Menschen die Regelungen gar nicht mehr verstehen. Und wir müssen natürlich Acht draufgeben, auch von Politiker Seite, dass Menschen das nachvollziehen können. Und die Kanzlerin hat da was Wunderbares gesagt. Sie hat gesagt, sie appelliert daran, dass jeder so bewusst und Rücksichtsvoll mit sich selbst und mit dem Anderen umgeht, dass wir uns auch einschränken aber in Maßen. Sodass wir unser normales Leben nicht verlieren aber immer wieder drauf Acht geben, dass wir den Anderen nicht gefährden. Ansonsten halte ich von Verboten nicht so viel. 

Lass uns nochmal übers Thema Herbstferien sprechen. Was ist eigentlich, wenn ich in den Ferien bin und mein Wohnort Risikogebiet wird. Muss ich da irgendwas tun? Kann das noch kommen?

Wenn du irgendwo bist und dein Wohnort wird Risikogebiet, dann fährst du wieder nach Hause. Du bist zum Beispiel in München und das ist jetzt kein Hotspot und wohnst in Mannheim und möchtest zurück. Dann kriegen wir mit, Mannheim ist jetzt Risikogebiet geworden und dein Urlaub in München ist jetzt zu Ende. Dann kannst du ja nach Hause fahren. Die Tatsache, dass dein Wohnort Risikogebiet ist heißt ja nicht, dass du nicht wieder zurückkehren darfst. Überhaupt kein Problem. Die große Frage, die sich stellt, was ist denn, wenn ich meinen Urlaub gebucht habe und plötzlich wird dieses Gebiet Risikogebiet. Kann ich dann umbuchen und so weiter. Die Frage ist tatsächlich nicht mehr so eindeutig zu klären, weil es kommt natürlich darauf an, welche Vereinbarung hast du mit dem Hotel getroffen? In den letzten 6 Monaten haben Hotels darauf reagiert und haben neue Regelungen und Vertragsbestandteile aufgenommen, die eben diese Eventualität umfasst. Und wenn da dann drinsteht, wenn wir Risikogebiet sind und sie bringen einen negativen Corona Test mit, dann können sie kommen, dann musst du zahlen. Aber auch da sag ich jetzt mal Folgendes. Ich habe jetzt mal schnell gesagt, da musst du zahlen. Das ist die Auffassung einer Rechtsmeinung im Moment. Ein anderer sagt, nein, das ist dem Besucher nicht zumutbar, weil der hat die Kosten für den Corona Test nicht eingeplant. Das können wir nicht von dem verlangen. Er ist wiederum der Meinung, man muss dann nicht anreisen. Wir haben im Moment noch keine gesicherte Rechtslage, weil es dazu keine Urteile gibt. Und wie ein einzelner Richter urteilt, das hängt von ihm ab. Wir sehen, es gibt unterschiedliche Meinungen im Moment in der Lehre, von Professoren und genau so unterschiedlich können dann die Urteile ausfallen. Bis wir dann irgendwann ein Urteil vom Bundesgerichtshof haben, das dauert bestimmt ein Jahr, wenn nicht länger. 

Geht dir das manchmal auch so, dass du in die Kanzlei gehst und denkst, was ist denn das schon wieder neues?

Ja natürlich, ich muss da nur links und rechts neben mich gucken. Da bekomme ich jeden Tag mit, dass Dinge nicht verstanden und nicht nachvollzogen werden können. Ich habe heute einen Anruf bekommen von einer TV-Produzentin, die sagte, wir können diese und jene Sendung nicht machen, weil wir aus dem Risikogebiet kommen und wir können bei euch vor Ort nicht übernachten, wir kriegen kein Hotel. Da denke ich mir nur, jetzt wird’s langsam echt bunt. Ich glaube, wenn diese Menschen zum Beispiel in dem Hotel übernachten, dann kann man denen auch sagen, ihr müsst euch so benehmen, dass ihr da kein Risiko setzt. Die Zimmer werden nachher desinfiziert. Ich weiß nicht, warum die nicht in dem Hotel übernachten sollen. Das ist eine berufliche Reise. Das ist schwierig.

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