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Kontaktbeschränkungen, Sperrstunde, Maskenpflicht

Neue bundesweite Corona-Maßnahmen - Das ändert sich künftig!

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen lud Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwochnachmittag zur Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin.

Wie die Kanzlerin bei der anschließenden Pressekonferenz am späten Mittwochabend mitteilte, wurden hierbei neue Regelungen für Risikogebiete beschlossen, darunter die Herabsetzung des Grenzwertes für Neuinfektionen, eine erweiterte Maskenpflicht, striktere Kontaktbeschränkungen sowie eine Sperrstunde für die Gastronomie.

Neuer Grenzwert für Risikogebiete

Einer der zentralen Beschlüsse ist die Herabsetzung des Grenzwertes für Neuinfektionen von bislang 50 auf nun lediglich 35. Das bedeutet, dass in einem solchen Risikogebiet innerhalb der letzten sieben Tage 35 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner nachgewiesen wurden. Hier werden die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zumindest in Bezug auf eine erweiterte Maskenpflicht künftig verschärft.

Weitere Maßnahmen wie striktere Kontaktbeschränkungen sowie eine Sperrstunde für die Gastronomie gelten für den bisherigen Grenzwert von 50 Neuinfektionen.

Erweiterte Maskenpflicht

In einem entsprechenden Risikogebiet mit 35 Neuinfektionen ist demnach eine erweiterte Maskenpflicht vorgesehen. Diese Maskenpflicht soll dort gelten, wo Menschen über einen längeren Zeitraum dicht zusammenkommen und ein entsprechender Abstand nicht gewährleistet werden kann.

Striktere Kontaktbeschränkungen

Künftig sollen sich nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Und sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, sollen sich im öffentlichen Raum nur noch bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Haushalte treffen dürfen.

Außerdem werden private Feiern in Risikogebieten künftig generell auf maximal zehn Teilnehmer und zwei Haushalte begrenzt. Diese Kontaktbeschränkungen gelten ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche.Sperrstunde für die Gastronomie

Eine weitere Maßnahme ist eine Sperrstunde für die Gastronomie um 23 Uhr. Dies gelte allerdings ebenso in Risikogebieten ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche. Bars und Clubs sollen in diesem Fall geschlossen werden.

Keine Einigung über Beherbergungsverbot

Die Diskussion um das in den letzten Tagen vieldiskutierte Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands scheint derweil nicht zu einer Einigung zwischen der Kanzerlin und den 16 Ministerpräsidenten geführt zu haben. Ein entsprechender Beschluss soll bei einer weiteren Sitzung am 8. November gefasst werden.