Da durch die vor zwei Wochen beschlossenen Maßnahmen das Infektionsgeschehen nicht verringert werden konnte, werden ab dem 2. November bundesweit verschärfte Maßnahmen gelten. Ziel ist es, Neuinfektionen zu minimieren und zu verhindern, dass Intensivstationen in Krankenhäusern überlastet werden. "Die Zahl der Neuinfektionen muss sinken", so Merkel.
Strengere Kontaktbeschränkungen
Die zentrale Maßnahme ist das Beschränken von Kontakten. Demnach darf man sich ab 2. November nur noch Angehörigen aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Haushalt mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkung werden von Ordnungskräften geahndet, da Gruppen feiernder Menschen angesichts der aktuellen Lage inakzeptabel seien.
Gastronomie nur noch zum Liefern und Abholen
Die Gastronomie ist ebenfalls stark von den neuen Maßnahmen betroffen. So werden Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen ab 2. November für den
restlichen Monat geschlossen. Ausgenommen davon sind Betriebe, die Speisen zur Lieferung und Abholung anbieten. Auch Kantinen bleiben weiterhin geöffnet.
Einschnitte in Unterhaltungs- und Freizeitbereich
Ebenso stark betroffen sind der Freizeit- und Unterhaltungsbereich. So werden alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen gleichermaßen deutschlandweit ab 2. November bis Ende des Monats untersagt. Betroffen davon sind Theater, Opern und Konzerthäuser.
Gleiches gilt für den Amateur- und Freizeitsportbetrieb. Öffentliche und private Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben bis Ende November ebenso geschlossen. Ausgenommen davon ist der Individualsport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen. Wer beispielsweise alleine joggen geht, darf dies weiterhin tun.
Im Profisport, so auch in der Fußball-Bundesliga, werden im November keine Zuschauer zugelassen sein.
Schulen, Kindergärten, Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet
Schulen und Kindergärten sollen verlässlich geöffnet bleiben. Allerdings werden die einzelnen Länder weitere Schutzmaßnahmen für diese Einrichtungen einführen.
Auch der Groß- und Einzelhandel bleibt mit weiteren Hygieneauflagen geöffnet. Demnach gelten Zutrittsbeschränkungen, wonach sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf.
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios werden im Gegensatz dazu geschlossen. Frisörsalons bleiben jedoch geöffnet. Auch medizinische Behandlungen wie beispielsweise Physiotherapien sind weiterhin möglich.