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Schutz soll nicht nur für lebende Personen gelten

Härtere Strafen für Gaffer - Das fordert der Bundesrat

Immer wieder hört man von Gaffern, die Rettungskräften die Arbeit an Unfallstellen erschweren. Oftmals fahren sie langsamer am Unfallort vorbei, machen Fotos und Videos, oder mischen sich im schlimmsten Fall sogar in den Rettungseinsatz ein. Nun fordert der Bundesrat härtere Strafen für solche Verhinderungen.

Gaffer, die Rettungseinsätze stören, sollen nach den Forderungen des Bundesrats nun härter bestraft werden. Die Länderkammer forderte den Bundestag auf, strengere Gesetze gegen Schaulustige zu verhängen.

Bislang seien nämlich nur lebende Personen davor geschützt, dass bloßstellende Fotos und Video gemacht und im Netz verbreitet werden, so heißt es im Beschluss. Dies soll nun auch auf Tote ausgeweitet werden. Abgeordnete der CDU und SPD äußerten sich bisher positiv gegenüber der Einführung der härteren Strafen. Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, sei eine solche Änderung in dieser Legislaturperiode geplant.

Jede Sekunde zählt
An einer Unfallstelle kommt es oft zu einem Tumult von Einsatzleuten und Fahrzeugen. Was dabei am wichtigsten ist: Die Opfer zu versorgen. Die Rettungskräfte wissen, dass manchmal jede Sekunde zählt, um das Leben der Opfer zu retten.

Hierbei kann es fatal sein, wenn Gaffer die Zugangswege blockieren. Daher sollten Autofahrer unter keinen Fälle auf dem Seitenstreifen fahren oder parken. Auch sollten Verkehrsteilnehmer immer eine Rettungsgasse für die Einsatzkräfte bilden, um ihnen schnellen Zugang zum Unfallort verschaffen, anstatt schaulustig und provokant langsam am Unfallort vorbeizufahren.

Welche Strafen gelten bisher für Gaffer?
Neben der Behinderung der Einsatzkräfte durch Schaulustige, ist auch das Fotografieren und Filmen von verunglückten Autos und Verletzten zu unterlassen. Diese Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es ganz egal, ob diese Aufnahmen weiter verbreitet werden oder nicht, da dieses Bild laut § 201a des StGB „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt“.

Jedoch auch wenn keine Fotos vom Unfallort oder dem –geschehen erstellt werden, liegt beim Gaffen eine Ordnungswidrigkeit vor. Dabei können Polizeibeamte mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro bestrafen. In einem Fall in Mannheim, soll ein Gaffer sogar eine Geldstrafe von 2000 Euro kassiert haben.