Bund und Länder haben die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Künftig dürfen sich auch Angehörige aus zwei Haushalten treffen. Darauf haben sich Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder heute geeinigt. Der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern und die Maskenpflicht in ÖPNV und Geschäften bleiben weiterhin gültig.
Wie Bundeskanzlerin Merkel in ihrem Pressestatement sagt, seien die Zahlen des Robert-Koch-Instituts der letzten 14 Tage durchaus positiv. "Wir haben es im Großen und Ganzen geschafft die Infektionsketten nachverfolgen zu können", erklärte sie.
Einigung auf Infektionsobergrenze
Die Bundesländer übernehmen von nun an die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen selbst. Sie müssen allerdings auch auf mögliche negative Folgen sofort reagieren. Bund und Länder verständigten sich darauf, dass die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. "Wenn wir regionale Unterschiede haben, [...] müssen wir einen Notfallmechanismus haben", betonte Merkel zu dieser Regelung. Derzeit gebe es nur einen Landkreis, in dem diese Zahl der Fall sei, so die Kanzlerin.
Folgende bundesweite Lockerungen der Corona-Maßnahmen wurden vereinbart:
- Deutschlandweit dürfen alle Geschäfte wieder öffnen, unabhängig von der Branche und der jeweiligen Größe der Verkaufsfläche. Dabei gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dabei ist wichtig, dass eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird, heißt es im Beschluss der Bundesregierung.
- Gastronomiebetriebe und Hotels dürfen wieder schrittweise öffnen. Allerdings unter strengen Hygieneauflagen. Genaueres bleibt den Ländern überlassen.
- Besuche in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind begrenzt möglich. Eine feste Kontaktperson darf einen Angehörigen künftig besuchen.
- Laut Merkel werde noch ein Konzept für Kinos, Theater oder ähnliche Einrichtungen erarbeitet. Einzelheiten bleiben dabei den Ländern überlassen.
- Weiterhin untersagt bleiben Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern sowie größere Konzerte bis 31. August untersagt.
- Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Abschlussklassen, ältere Grundschüler und Klassen, die nächstes Jahr Prüfungen ablegen, sind bereits vielerorts wieder an den Schulen. Parallel dazu sollen digitale Unterrichtskonzepte und -angebote weiterentwickelt werden.
- Bund und Länder wollen den Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. In Sporthallen ist das Training allerdings nicht erlaubt und es gelten strenge Auflagen, z.B. sollen Sportler stets 1,5 bis 2 Meter Abstand voneinander halten. Genaueres bleibt den Ländern überlassen.
- Der deutsche Profifußball der 1. und 2. Bundesliga darf den Spielbetrieb unter Auflagen wieder aufnehmen. Diese sollen als Geisterspiele stattfinden und sollen Mitte Mai beginnen.
- Ein Vier-Stufen-Plan zur Wiederöffnung von Kitas soll ab 11. Mai eingeführt werden. Die vier Phasen umfassen: 1. Die aktuelle eingeschränkte Notbetreuung, 2. Eine flexible Erweiterung der Notbetreuung, 3. Einen eingeschränkten Regelbetrieb, 4. Die Rückkehr zum Normalbetrieb. Die Einzelheiten bleiben den Ländern überlassen.
- Wie diese Lockerungen jeweils ungesetzt werden, bleibt den Ländern überlassen.
Bereits am vergangenen Donnerstag waren in der Videoschalte mit Kanzlerin Merkel und den Regierungschefs der Länder, Lockerungen für Spielplätz, Gottesdienste, Hochzeiten, zoologische und botanische Gärten, Museen und Krankenhauskapazitäten getroffen worden.
Künftig dürfen die Bundesländer im Alleingang Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen treffen. Wir fassen für dich die neuen Regelungen für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen.
So geht es weiter in Baden-Württemberg
Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags in Baden-Württemberg gelockert werden.
Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Landtag bekannt gab, sollen folgende Maßnahmen weiterhin beibehalten oder gelockert werden:
- Mindestabstand und Maskenpflicht müssen eingehalten werden
- Kontaktbeschränkung bleibt bis 5. Juni, künftig mit Personen eines weiteren Haushalts
- Bund und Länder werden gemeinsam für die Tracing-App zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen werben
- Schulen: Unterricht wird schrittweise wieder aufgenommen unter Hygieneauflagen. Hier hat Kultusministerin Susanne Eisenmann einen Fahrplan bereits am Mittwoch vorgelegt. Ab 18. Mai sollen Grundschüler der vierten Klasse wieder zeitweise Präsenzunterricht erhalten. Nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen dann alle Schüler zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen.
- Kitas: Stufenweise Öffnung und Erweiterung der Notbetreuung ab 11. Mai. Am 18. Mai sollen die Kitas für bis zu 50 Prozent der Kinder geöffnet werden.
- Sport: Breiten- und Freizeitsport darf im Freien wieder stattfinden. Voraussetzung ist das Einhalten des Abstandes von 1,5-2 Metern.
- Deutscher Profifußball der 1. und 2. Bundesliga darf wieder staffinden unter Auflagen in Form von Geisterspielen.
- Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer jeweiligen Verkaufsfläche wieder öffnen. Dies gilt bereits in Baden-Württemberg.
- Menschen in Pflege- und Altenheimen dürfen wieder Besuch erhalten von einem Besucher für maximal eine Stunde pro Tag.
Zudem führt Kretschmann für Baden-Württemberg ein Stufenfahrplan in Form eines Ampelsystems für die Öffnung der Einrichtungen ein. Der Plan befinde sich noch in Abstimmung mit den Ministerien und sehe wie folgt aus:
Stufe Grün:
Ab 11. Mai würden Outdoor-Sportarten ohne Körperkontakt wieder erlaubt. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen.
Musikschulen, Fahrschulen, Sportboothäfen dürfen wieder öffnen und der Luftsport darf wieder aufgenommen werden.
Körpernahe Dienstleistungen die vergleichbare Hygienebedingungen wie Friseure haben dürfen ausgeübt werden. Dazu zählen: Kosmetik-, Nagel- und Massage- Tattoo- und Piercingstudios. Auch Sonnenstudios dürfen öffnen. Friseursalons dürfen bereits seit 4. Mai wieder offen haben.
Im Freizeitbereich können Spielbanken ohne gastronomische Angebote wieder den Betrieb aufnehmen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflege- und Altenheimen werde schrittweise gelockert.
Stufe Gelb:
Ab 18. Mai: Kinderbetreuung könne wieder schrittweise aufgenommen werden. Viertklässler sollen in die Klassenzimmer zurückkehren. Die Innen- und Außengastronomie, sowie Campingplätze und Ferienwohnungen werden wieder geöffnet. Boots- und Fahrradverleih sind wieder erlaubt.
Stufe Orange:
Ab Pfingsten: Ab 15. Juni sollen alle restlichen Jahrgänge wieder in die Schulen zurückkehren. Hotels dürfen zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Dasselbe gilt für Besucherzentren, Freizeitparks, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze. Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen.
Stufe Rot:
Noch nicht zeitlich absehbar: Dies betrifft Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Nach heutigen Maßstäben gebe noch keine konkrete Öffnungsperspektive, so Kretschmann. Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet,
beziehungsweise geprüft. Diese Stufe umfasst Großveranstaltungen wie Messen, Kongresse, Volksfeste und Sportveranstaltungen. Laut Stufenfahrplan seien zudem Großveranstaltungen voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich.
Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur: Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals, Diskotheken sowie die Innenbereiche von Kneipen und Bars müssen noch warten. Auch für Freibäder, Badeseen, Bolzplätze, Mannschaftssport, das Prostitutionsgewerbe und auch Omnibusse im touristischen Verkehr braucht es noch Konzepte.
Kretschmann betonte, dass er keine falschen Hoffnungen erwecken wolle. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, würden die Lockerungen wieder zurückgenommen.
Das erlaubt die Landesregierung Rheinland-Pfalz
Wie Ministerpräsidentin zu Beginn ihres Pressestatements betonte, seien auch in Rheinland-Pfalz die Infektionszahlen wieder gesunken. "Das bedeutet, das wir große Fortschritte nach wie vor machen", so Dreyer und betone, dass es dennoch keinen Königsweg aus der Corona-Krise gebe.
Folgende Maßnahmen und Lockerungen gelten in Rheinland-Pfalz:
- Die Kontaktbeschränkungen werden verlängert bis 5. Juni - aber etwas gelockert. Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich künftig wieder treffen. Die Regelung gilt ab 13. Mai.
- Ab 11. Mai werden alle Museen, Austellungen, Gedankstätten und Burgen unter Auflagen wieder öffnen.
- Ab 13. Mai darf die Außen- und Innengastronomie unter ausschließlicher Bewirtung an Tischen wieder den Betrieb aufnehmen. Eine Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung ist dabei zwingend.
- Ferner werden die Wohnmobilstellplätze geöffnet und auch Dauercamping ermöglicht, sofern sie eigenen Sanitäre Einrichtungen haben.
- Hotels sollen in einer zweiten Stufe am 18. Mai folgen.
- Das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen entfällt ebenfalls. Von Donnerstag an sei ein Besucher für maximal eine Stunde pro Tag erlaubt. Diese neue Verordnung gelte zunächst für 14 Tage.
- Körpernahe Dienstleistungen können angeboten werden, wie in Kosmetik- und Nagelstudios, unter Auflagen und Terminvergabe.
- Angebote in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen werden möglich, unter denselben Auflagen wie Schulen.
- Breitensport und Freizeitsport dürfen im Freien wieder stattfinden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Wettkämpfe.
- Fahrschulen und Solarien dürfen wieder öffnen.
- Alle Kinder sollen vor den Sommerferien schrittweise in die Kitas zurückkehren. Ein Plan zur schrittweisen Öffnung der Kitas soll weiterin erarbeitet werden. Rheinland-Pfalz befinde sich in bereits in Stufe 2 des Vier-Stufen-Plans.
- Die Schulen in Rheinland-Pfalz werden zum 25. Mai für weitere Klassen geöffnet. Dazu gehören auch die dritten Klassen der Grundschulen sowie Klassen der Sekundarstufe I in den weiterführenden Schulen. Bereits zum 18. Mai sei für weitere Klassen der Berufsbildenden Schulen eine Rückkehr zum Präsenzunterricht vorgesehen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen vor den Sommerferien in die Schule zurückkehren. Nach jetzigem Stand könnten gleichzeitig bis zu 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler maximal im Schulgebäude sein, sofern dies möglich sei.
So geht es in Hessen weiter
Bundesweit werden die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie gelockert. Auch Hessen zieht mit. Kneipen, Hotels, Fitnessstudios und auch große Kaufhäuser sollen wieder öffnen können.
Die hessische Landesregierung hat weitere Lockerungen der Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie angekündigt:
- Geschlossene Gaststätten, Hotels und Campingplätze sollen noch im Mai wieder öffnen dürfen. Der genaue Zeitpunkt für die Öffnung werde das hessische Corona-Kabinett an diesem Donnerstag entscheiden, so der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.
- Die Kontaktbeschränkungen gelten bis zum 5. Juni mit einer Lockerung: So sollen sich etwa Familien aus zwei Haushalten treffen dürfen.
- Geschäfte dürfen unabhängig von der Quadratmeterzahl ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen. Bislang durften nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen.
- Freizeitsport im Freien werde auch wieder ermöglicht.
- Fitnessstudios sollen noch im Mai öffnen können, auch hier komme es auf das Hygienekonzept an.
- Das Land will zudem Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern wieder unter Auflagen zulassen.