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Wir klären, was du in Supermarkt und Drogerie darfst - und wofür es Ärger geben könnte

Am Duschgel riechen, Eier austauschen,... - Was ist erlaubt und wofür gibt's Ärger?

Am Duschgel riechen, die Avocado auf Reife prüfen oder Eier im Karton austauschen. Alltägliche Situationen im Supermarkt, über die wir uns meist keine Gedanken machen.

Aber, was darf ich eigentlich und bei was könnte es Ärger geben?

Die eigene Tasche füllen

Erst einmal ein großes Lob! Wer seine eigene Einkaufstasche mitbringt, macht einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Doch Ärger könnte es trotzdem geben. Packst du deine Einkäufe nämlich in die eigene Tasche, kannst du dem versuchten Diebstahl verdächtigt werden, da du die nicht bezahlte Ware in Gewahrsam nimmst.

Besser also: Die Einkäufe in einem Korb des Supermarktes sammeln und erst nach dem Bezahlen in die eigene Tasche einräumen.

Die Sache mit den Eiern

Den Karton auf kaputte Eier prüfen ist völlig ligitim und in Ordnung. Der Austausch eines kautten Eies gegen ein anderes ist jedoch nicht gestattet, da es zu Verwirrung führen kann. Jedes Ei ist über eine Chargernummer nämlich einem bestimmten Karton zugeordnet. 

Ist also ein Ei im Karton kaputt, einfach einen Neuen nehmen.

Obst und Gemüse auf Reife prüfen

Besonders bei den teuren Avocados wollen wir auf Nummer sicher gehen, dass sie die perfekte Reife zum Verzehr erreicht hat. Grundsätzlich ist der Drucktest auch völlig in Ordnung - auch bei anderem Obst und Gemüse. Allerdings sollten keine Druckdellen in nicht gekaufter Ware hinterlassen werden.

Übrigens: Die Reife einer Avocado kann man ganz einfach herausfinden. Lässt sich der Stängel eindrücken, ist die Frucht perfekt.

Pfandflaschen woanders zurück geben

Egal wo du die Pfandflasche gekauft hast - sobald der Laden eine Verkaufsfläche von 200m² aufweist, muss er auch fremde Pfandflaschen annehmen.

Am Duschgel riechen

„Wenn die Ware nach dem riechen im unversehrten Ausgangszustand bleibt, ist es nicht verboten. Aber das Produkt darf beispielsweise nicht ausgepackt werden“, das sagt die Pressestelle vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegenüber dem Online-Magazine ‚woman.at‘. Wenn also eine Folie um das Duschgel gewickelt ist, darf diese nicht entfernt werden. Der Deckel darf beim Aufmachen auch nicht beschädigt werden.

„Der Verkäufer darf aber dieses Vorgehen, aber z.B. durch einen Aushang grundsätzlich verbieten“, so der VKI. Wenn also in deinem Drogeriemarkt ein Schild aushängt, dass das Riechen an den Produkten verbietet, so darfst du die Duschgel- oder Bodylotion-Flasche auch nicht öffnen.

Komplett hygienisch ist das Riechen an der Duschgel-Flasche aber sowieso nicht. Ein Hersteller aus den USA hat deshalb ein Produkt entwickelt, das genau dieses Problem lösen kann. Dabei handelt es sich um eine Art Deckel, durch den man durchriechen kann, ohne dafür die Verpackung öffnen zu müssen.

Alles umtauschen mit Bon

Das ist leider nicht die Regel. Auch wenn die Verpackungen noch unangetastet sind, muss der Supermarkt nur verdorbene Lebensmittel zurück nehmen.